Illegaler Elektrozaun blockiert beliebten Wanderweg in Klagenfurt!
Ein illegaler Elektrozaun blockiert den beliebten Wanderweg zwischen Keutschach und Viktring in Klagenfurt, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.

Illegaler Elektrozaun blockiert beliebten Wanderweg in Klagenfurt!
Am Fjord von Klagenfurt gibt es derzeit unliebsame Neuigkeiten für alle Wanderfreunde: Ein elektrischer Zaun versperrt den beliebten Wanderweg zwischen Keutschach und Viktring. Diese Sperrung sorgt für Empörung unter den Hobbywanderern und könnte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wie die Kleine Zeitung berichtet, wurde der Zaun offenbar ohne die nötige behördliche Genehmigung errichtet und könnte damit gegen das Kärntner Straßengesetz verstoßen.
Der besagte Wanderweg, auch bekannt als Sattnitz-Hügelwanderweg, erstreckt sich über knapp 14 Kilometer im malerischen Naturschutzgebiet Spitnikteiche. Laut Alpenverein dauert die Tour etwa 4,5 Stunden und umfasst rund 550 Höhenmeter – eine echte Herausforderung, die viele Wanderer anzuziehen weiß. Zunehmend stehen die Besucher jedoch vor der Absperrung, die nicht nur den Weg versperrt, sondern auch den natürlichen Wildwechsel stört.
Rechtliche Grundlagen der Wegefreiheit
In Kärnten steht das Gesetz über die Wegefreiheit im Bergland, das am 22. März 1922 in Kraft trat, den Wanderern zur Seite. Dieses Gesetz besagt, dass Wege und Steige, die für den touristischen Verkehr wichtig sind, nicht ohne Weiteres geschlossen werden dürfen. Private Wege müssen gegen angemessene Entschädigung geöffnet werden, und Markierungen sowie Wegweiser müssen toleriert werden. Es ist klar: Jeder Wanderer hat das Recht, sich auch auf markierten Wegen zu bewegen, und eine permanente Sperre ist nicht zulässig, außer in bestimmten Ausnahmefällen, die im Gesetz geregelt sind, wie der Alpenverein hinweist.
Die Grundstückseigentümerin des Areals hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert, plant jedoch ein Gespräch mit Stadtvertretern. Dabei ist es wichtig zu klären, ob der Zaun tatsächlich alle erforderlichen Abstandsregelungen zur Straße einhält, was hinsichtlich der Sicherheit und des Zugangs für Wanderer notwendig ist.
Die Gemeinde in der Pflicht
Die Stadt Klagenfurt und die zuständigen Behörden sind nun gefordert, sich der Situation anzunehmen. Die Bezirksverwaltungsbehörde ist laut den gesetzlichen Bestimmungen dafür zuständig, die Einhaltung des Wegerechts zu überwachen. So könnte die Beratung mit den Eigentümern nicht nur für Klarheit sorgen, sondern auch dazu beitragen, dass Wanderer ihren Weg bald wieder ohne Hindernisse genießen können.
Die anhaltende Diskussion um diesen Zaun offenbart, wie eng das Miteinander von Natur, Freizeitgestaltung und den Rechten der Grundbesitzer verwoben ist. Solange die Angelegenheit nicht geklärt ist, bleibt der Wanderweg für viele ein unerreichbares Ziel – das sollte sich schleunigst ändern.