Mietkündigung und Überwachungsgebühren: Doris F. wehrt sich!

Mietkündigung und Überwachungsgebühren: Doris F. wehrt sich!
Simmering, Österreich - Doris F. aus Wien sieht sich erneut mit einer heftigen Forderung konfrontiert. Nach einem für viele unverständlichen Vorfall musste sie bereits 395 Euro für nur acht Minuten Aufenthalt auf dem Parkplatz der Firma Boesner bezahlen, um einer Klage wegen Besitzstörung zu entgehen. Doch damit nicht genug: Die Besitzwacht GmbH schickte ihr nun ein neues Schreiben mit einem "Vergleichsangebot zu Forderungen auf Schadensersatz". Dies berichtet meinbezirkt.at.
In dem besagten Schreiben verlangt die Besitzwacht GmbH nun zusätzliche Überwachungskosten in Höhe von 235 Euro. Diese Kosten sind für die „Feststellung und Dokumentation“ der mutmaßlichen Besitzstörung vorgesehen. Doris F. hat jedoch entschieden, diese Forderung nicht zu begleichen und hat sich rechtlichen Rat eingeholt.
Besondere Beachtung verdient, dass Doris F. bereits ein Einschreiben an die Besitzwacht GmbH gesendet hat, in dem sie die Forderung zurückweist. In diesem Schreiben macht sie darauf aufmerksam, dass bei einer Versäumnis der Zahlungsfrist „erheblich höhere Kosten“ anfallen könnten. Die aufgeführten Kosten umfassen rund 89 Euro für die „Beweismittelsicherung“ und etwa 48 Euro für die „Fallbearbeitung“. Mit ihren Bedenken über mögliche weitere Rechnungen zeigt Doris F. eine ganz natürliche Besorgnis, die viele in ihrer Situation nachvollziehen können.
Die rechtliche Lage
Die Vorgänge rund um die Forderungen der Besitzwacht GmbH werfen Fragen zur Rechtmäßigkeit von Parkraumbewachungen durch private Dienstleister auf. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. (OLG) sind diese Privatisierungen unzulässig. Nur der Staat oder Angehörige des öffentlichen Dienstes sind befugt, Parkverstöße zu ahnden, wie anwalt.de feststellt.
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs bleibt demnächst eine hoheitliche Aufgabe. Private Unternehmen, die dabei im Einsatz sind und eventuell sogar Polizeiuniformen tragen, erwecken den Anschein einer polizeilichen Tätigkeit, was strafbar ist. Auch die möglichen rechtlichen Konsequenzen für Betroffene sind nicht zu vernachlässigen: Während Bußgelder, die auf solcher Überwachung basieren, als rechtswidrig gelten können, ist eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge der Kommunen in der Regel nicht möglich, außer bei Summen über 250 Euro.
Ein Ausblick
Für Doris F. bleibt die Frage, wie es nun weitergeht. Ihr Vorgehen, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und die Forderungen zurückzuweisen, könnte für viele Betroffene von Relevanz sein. Denn in einer Zeit, in der immer mehr private Dienstleister im öffentlichen Raum agieren, wissen viele Menschen nicht, wie sie sich im Falle von unberechtigten Forderungen verhalten sollen. Wir dürfen gespannt sein, wie sich der Fall von Doris F. entwickeln wird und welche präzedenzierenden Entscheidungen eventuell aus den jüngsten rechtlichen Auseinandersetzungen hervorgehen.
Wir werden die Entwicklungen weiterhin beobachten und berichten. Das Thema der Parkraumüberwachung bleibt für viele Wienern ein heißes Eisen und wir halten Sie auf dem Laufenden über alle relevanten Neuigkeiten.
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Ort | Simmering, Österreich |
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