Füssen feiert Teilerfolg: Gericht stoppt riskante Swap-Geschäfte!

Stadt Füssen erzielt Teilerfolg im Swap-Prozess gegen Bank: Oberlandesgericht erklärt spekulative Geschäfte für unwirksam.
Stadt Füssen erzielt Teilerfolg im Swap-Prozess gegen Bank: Oberlandesgericht erklärt spekulative Geschäfte für unwirksam. (Symbolbild/ANA)

Füssen, Deutschland - Das Oberlandesgericht München hat kürzlich ein Urteil gefällt, das für die Stadt Füssen einen Teilerfolg im langjährigen Rechtsstreit mit der Privatbank Hauck Aufhäuser Lampe (HAL) bedeutet. Laut Merkur wurde der Klage der Stadt teilweise stattgegeben, nachdem das Gericht am 2. Juni 2025 entschied, dass bestimmte Swap-Geschäfte, die unter falscher Etikettierung angeboten wurden, als unwirksam erklärt werden.

Bürgermeister Maximilian Eichstetter zeigte sich nach der Urteilsverkündung erleichtert und sprach von einem Erfolg für die Stadt. Die Entscheidung ermöglicht Füssen nicht nur eine finanzielle Entlastung von rund 2,5 Millionen Euro, sondern auch die Rückzahlung eines Guthabens in Höhe von etwa 800.000 Euro. Damit dürfte die Stadt in den kommenden Jahren etwas weniger Sorgen um ihre finanziellen Verpflichtungen haben.

Unwirksame Swap-Geschäfte und ihre Folgen

Das Urteil legt offen, dass die Stadt Füssen in der Vergangenheit mit spekulativen Risikoempfehlungen konfrontiert wurde, die von der Bank ausgesprochen worden waren. Das Oberlandesgericht stellte fest, dass nur kommunalrechtlich zulässige Swap-Geschäfte angeboten werden dürfen, und klare Richtlinien für die Beratung von Gemeinden bestehen sollten. Es wurde auch klargestellt, dass einige der abgeschlossenen Geschäfte ohne spekulativen Charakter Rechtssicherheit genießen, während andere als unzulässig angesehen wurden.

Die Stadt Füssen hat zudem Anspruch auf die Rückabwicklung der ausgetauschten Zahlungen. Dies bedeutet, dass die bereits getätigten Zahlungen sowohl von Seiten der Stadt als auch der Bank über ein bestehendes Konto rückgängig gemacht werden sollen. Konkret erhielt die Stadt eine Zusicherung, dass nur solche Swap-Geschäfte angeboten werden, die den kommunalrechtlichen Vorgaben entsprechen, was in der Vergangenheit nicht der Fall war.

Rechtsrahmen für Swap-Geschäfte

Ein Blick auf die Rechtslage zeigt, dass nicht nur Füssen von den Problemen rund um Swap-Geschäfte betroffen ist. In den letzten Jahren haben viele Gemeinden Verträge abgeschlossen, die ihnen bisher oft mehr Probleme als Lösungen brachten. Wie hee-rechtsanwaelte.de berichtet, führen viele Kommunen Gerichtsverfahren gegen Banken durch, um mögliche Verletzungen der Aufklärungs- und Beratungspflicht abzutelefonieren.

Gerichte wie das Oberlandesgericht Düsseldorf haben bereits entschieden, dass Banken verpflichtet sind, auch Kommunen ordnungsgemäß über Risiken zu informieren. Diese Regelungen sind bei Swap-Geschäften besonders entscheidend, da das Verlustrisiko für die Kommune oft höher ist als für die Bank. In diesem Kontext wird klar, dass die Anforderungen an die Aufklärung und Beratung für Kommunen nicht weniger streng sein sollten als für private Unternehmen.

Insgesamt zeigt das Urteil des Oberlandesgerichts München, dass es für die Stadt Füssen aufwärts geht. Trotz einiger noch ungelöster Fragen bleibt die Zustimmung zu den kommunalrechtlichen Aspekten der Swap-Geschäfte ein bedeutender Fortschritt. Bürgermeister Eichstetter äußerte weiterhin Zufriedenheit mit der Entscheidung, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

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Ort Füssen, Deutschland
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