Schwerlastverkehr im Innviertel: Polizei stellt über 20 Verstöße fest!

Schwerlastverkehr im Innviertel: Polizei stellt über 20 Verstöße fest!
Verkehrskontrollplatz St. Peter am Hart, 5282 Braunau am Inn, Österreich - Was tut sich im Innviertel? Die Polizeiinspektion Braunau nutzte am Freitag, dem 22. Juni 2025, die Gelegenheit für eine umfassende Verkehrskontrolle am Verkehrskontrollplatz in St. Peter am Hart an der B 148. Im Visier der Beamten stand insbesondere der Schwerverkehr, und die Bilanz ist alarmierend: Insgesamt wurden zehn Fahrer wegen Missachtung der Lenk- und Ruhezeiten angezeigt.
Die Kontrolle machte deutlich, dass die Vorschriften zur Lenk- und Ruhezeiten von Lkw-Fahrern häufig nicht eingehalten werden. Laut den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sind unter anderem tägliche Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden vorgeschrieben, die in bestimmten Fällen auch reduziert werden können. Bei der Kontrolle in Braunau wurde jedoch festgestellt, dass allein zehn Anzeigen aufgrund von Verstößen gegen diese Regelungen ausgestellten werden mussten. Zudem waren 11 Fahrer mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen außerorts unterwegs und missachteten damit das Fahrverbot für diese Fahrzeuge.
Strenge Maßnahmen gegen Verkehrsverstöße
Die Bereitschaft der Polizei, rigoros durchzugreifen, zeigt sich auch in weiteren Anzeigen. Die Polizei erstattete nicht nur Anzeigen wegen der Lenk- und Ruhezeiten, sondern zog auch die Bezirkshauptmannschaft Braunau hinzu, um weitere Verstöße gegen das Güterbeförderungsgesetz zu ahnden. Darüber hinaus wurden Organmandate wegen nicht angelegter Sicherheitsgurte und Überladungen der Fahrzeuge ausgestellt. Diese Maßnahme ist wichtig, um ein sicheres Fahren auf den Straßen zu gewährleisten.
Die Regelungen zur Lenk- und Ruhezeit sind klar: Nach spätestens 4,5 Stunden ist eine Unterbrechung von mindestens 45 Minuten vorgeschrieben, die in 15 Minuten und 30 Minuten aufgeteilt werden kann. Ein Beispiel gibt einen Einblick, wie diese Zeiten korrekt eingehalten werden sollten: Zuerst zwei Stunden Lenkzeit, gefolgt von einer 15-minütigen Pause, dann 2,5 Stunden Lenkzeit und abschließend eine 30-minütige Unterbrechung. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann nicht nur zu Anzeigen führen, sondern gefährdet auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. [Balm] informiert, dass wöchentliche Lenkzeiten 56 Stunden nicht überschreiten dürfen, und für zwei aufeinander folgende Wochen maximal 90 Stunden gelten.
Fazit: Auf Sicherheit achten!
Die jüngsten Kontrollen erinnern uns daran, wie wichtig es ist, die Vorschriften zu beachten. Ein sicheres Verkehrsumfeld hängt nicht nur von den Behörden ab, sondern auch von jedem einzelnen Fahrer. Die Einsicht, dass Regeln eingehalten werden müssen, könnte Leben retten und Schäden verhindern. Ein aufmerksamer Umgang mit den Lenk- und Ruhezeiten sollte also für jeden Berufskraftfahrer ein absolutes Muss sein. Die Polizei bleibt auch in Zukunft wachsam und sorgt dafür, dass die Verkehrsordnung eingehalten wird.
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Ort | Verkehrskontrollplatz St. Peter am Hart, 5282 Braunau am Inn, Österreich |
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