Digitale Wende im Burgenland: IT wird ausgelagert – Was bedeutet das?

Im Burgenland wurden am 5. Juni 2025 entscheidende Änderungen im Personalrecht beschlossen, die die IT-Strukturen des Landes betreffen.
Im Burgenland wurden am 5. Juni 2025 entscheidende Änderungen im Personalrecht beschlossen, die die IT-Strukturen des Landes betreffen. (Symbolbild/ANA)

Burgenland, Österreich - Heute hat sich in Burgenland einiges getan. In der jüngsten Sitzung des Landtags wurde die Novellierung des burgenländischen Personalzuweisungs- und Betriebsübergangsgesetzes beschlossen, die von den Regierungsparteien SPÖ, Grünen und ÖVP unterstützt, aber von der FPÖ abgelehnt wurde. Diese Änderungen bringen einige spannende Entwicklungen mit sich, vor allem was die Ausgliederung der IT des Landes betrifft.

Ab dem 1. Juli wird die IT-Infrastruktur und die Landesholding in die neu gegründete Digital Burgenland GmbH überführt, ein Unternehmen, das auf das Erste Burgenländische Rechenzentrum zurückgeht, das seit 1970 besteht. Dieses Unternehmen wird von Josef Heinschink und Lukas Skocek geleitet und vereint die IT-Kompetenzen des Landes, Burgenland Energie und der Gesundheit Burgenland.

Personalstruktur und Veränderungen

Die Landes-EDV beschäftigt etwa 40 Mitarbeiter, während in der Digital Burgenland rund 50 Angestellte tätig sein werden. Die Holding bringt noch einige wenige Mitarbeiter mit sich. Heinschink wird voraussichtlich der neue „Mister IT“ des Landes, während Rudolf Ivancsits als Chief Information Security Officer fungiert. Manfred Knoblechner hat indes seine Zuständigkeiten im Bereich IT und Digitalisierung verloren.

In der zweiten Jahreshälfte soll ein umfangreicher Umbau der operativen IT-Leistungen erfolgen. Ziel ist es, die IT-Dienste von Land, Holding und Burgenland Energie zu bündeln, um so „Synergien“ und „effizientere Arbeitsprozesse“ zu schaffen. Landeshauptmann Doskozil hat zudem angekündigt, die Personalkosten des Landes auf 250 Millionen Euro zu deckeln. Diese Ausgliederungen stehen laut offizieller Aussage aber „nicht oder nur indirekt“ in Zusammenhang mit dieser Maßnahme.

Rechte der Bediensteten

Ein zentrales Anliegen bleibt der Schutz der Mitarbeiter. Die ausgegliederten Angestellten bleiben Landesbedienstete mit denselben Rechten und Pflichten, und es sind keine finanziellen Nachteile oder Änderungen in ihren Dienstverträgen zu erwarten. Allerdings äußern viele Betroffene Verunsicherung und kritisieren die Pläne als „sehr nebulös“. Die Umsetzung der Ausgliederung wird von einigen Beobachtern als „mit der Brechstange“ wahrgenommen.

Was die rechtlichen Aspekte betrifft, regelt das novellierte Gesetz die Voraussetzungen für die Zuweisung und den Widerruf von Landesbediensteten an andere Rechtsträger sowie die Ansprüche der zugewiesenen Mitarbeiter. Es wird ein klarer Rahmen für die Diensthoheit und die Aufsicht durch die Landesregierung geschaffen, was den Zuweisungsprozess transparenter gestalten soll. Auch die Möglichkeit, die Rechte der Beamten bei einem Betriebsübergang zu sichern, steht im Fokus des Gesetzes, wie Jusline ausführlich beschreibt.

Die Bedeutung der Digitalisierung ist nicht zu unterschätzen, nicht nur im Burgenland, sondern auch auf Bundesebene. In den kommenden Jahren wird sich das Personalwesen vor Herausforderungen sehen, da fast die Hälfte der Bundesbediensteten bis 2036 in den Ruhestand gehen wird. Ziel ist es, durch gezielte Digitalisierung und Automatisierung Prozesse effizienter zu gestalten und die Verwaltung zu modernisieren, wie auf oeffentlicherdienst.gv.at hervorgehoben wird.

Insgesamt steht das Burgenland vor bedeutenden Neuerungen, die nicht nur die IT-Strukturen betreffen, sondern auch die tägliche Arbeit vieler Mitarbeiter:innen. Nun bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen in der Praxis aussieht und ob die angekündigten Einsparungen tatsächlich realisiert werden können.

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Ort Burgenland, Österreich
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