Kündigungsschutz im Bezirk Scheibbs: AK NÖ erkämpft 45.000 Euro für Schwangere!

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Arbeiterkammer NÖ präsentiert Halbjahresbilanz: Über 45.000 Euro für schwangere Arbeitnehmerin in Scheibbs gesichert, 3.000 Beratungen.

Arbeiterkammer NÖ präsentiert Halbjahresbilanz: Über 45.000 Euro für schwangere Arbeitnehmerin in Scheibbs gesichert, 3.000 Beratungen.
Arbeiterkammer NÖ präsentiert Halbjahresbilanz: Über 45.000 Euro für schwangere Arbeitnehmerin in Scheibbs gesichert, 3.000 Beratungen.

Kündigungsschutz im Bezirk Scheibbs: AK NÖ erkämpft 45.000 Euro für Schwangere!

Im Bezirk Scheibbs ist derzeit viel Bewegung in der Arbeitswelt. Die Arbeiterkammer Niederösterreich (AK NÖ) hat ihre Halbjahresbilanz veröffentlicht und dabei spannende Einblicke in die Herausforderungen und Erfolge von Arbeitnehmer:innen gegeben. So haben mehr als 3.000 Menschen Kontakt zur AK NÖ gesucht, wobei 1.400 dieser Anfragen eine intensivere Beratung benötigten. Insgesamt konnten für die Beschäftigten im Bezirk Scheibbs beeindruckende 2,15 Millionen Euro gesichert werden. NÖ-weit beläuft sich die Summe sogar auf 68,8 Millionen Euro für 74.000 Arbeitnehmer:innen, die in der einen oder anderen Form Unterstützung benötigen, wie meinbezirk.at berichtet.

Besonders auffällig wird die Situation durch den Fall einer schwangeren Dienstnehmerin, die kurz vor Ende ihres befristeten Arbeitsverhältnisses gekündigt wurde, nachdem sie ihre Schwangerschaft bekannt gab. Dies wirft ein Licht auf den Kündigungsschutz, der für werdende Mütter und Väter in Karenz oder Elternteilzeit gilt. Laut arbeiterkammer.at beginnt der Kündigungsschutz mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft und endet vier Monate nach der Entbindung. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Arbeitnehmer:innen nicht aufgrund ihrer Schwangerschaft benachteiligt werden.

Klagen und Erfolge

Die besagte Mutter stellte einen Antrag bei der Gleichbehandlungskommission und klagte vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Dabei erzielte sie – unterstützt durch die AK NÖ – einen außergerichtlichen Vergleich, der nun sicherstellt, dass ihr Arbeitsverhältnis bis zum Ende des Beschäftigungsverbots nach der Geburt fortgesetzt wird. Zudem bleiben ihre Ansprüche auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld gewahrt, was sich positiv auf die Höhe der Leistung auswirkt. In Summe hat die Intervention der Arbeiterkammer für die betroffene Frau mehr als 45.000 Euro erkämpft.

Die hohe Anzahl an Beratungsanfragen verdeutlicht, dass vor allem Teilzeitbeschäftigte, insbesondere im Handel, einen erheblichen Beratungsbedarf haben. Oftmals sind diese Beschäftigten mit der Realität konfrontiert, dass sie mehr arbeiten als vertraglich vereinbart, ohne dafür eine angemessene Entlohnung in Form von Mehrarbeitszuschlägen zu erhalten. Arbeitgeber umgehen häufig die Verpflichtung, unbefristete Vollzeitstellen zuerst Teilzeitarbeitskräften anzubieten, was zusätzliche finanzielle Nachteile mit sich bringen kann.

Schutz vor Diskriminierung

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich Kündigungs- und Entlassungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen sind klar: Eine Kündigung während des geschützten Zeitraums ist ohne gerichtliche Zustimmung unwirksam. Mütter mit unbefristetem Arbeitsverhältnis genießen ab Bekanntgabe der Schwangerschaft diesen Schutz. Selbiges gilt auch für Väter, die sich für die Karenz oder Elternteilzeit entscheiden. Deren Kündigungsschutz beginnt – wie bereits erwähnt – frühestens vier Monate vor Beginn der Elternzeit. Diskriminierungen aufgrund von Schwangerschaft oder Elternschaft sind in jeder Form unzulässig.

Diese Themen sind nicht nur wichtig für die betroffenen Arbeitnehmer:innen im Bezirk Scheibbs, sondern werfen auch ein Licht auf die Herausforderungen, die viele Beschäftigte in ganz Österreich erleben. Die Berichte der AK NÖ zeigen, dass es sowohl den Arbeitnehmer:innen als auch der Arbeiterkammer weiterhin obliegt, auf die Belange und Rechte der Arbeitnehmer:innen aufmerksam zu machen und sich für gerechte Arbeitsbedingungen einzusetzen.