Wichtige Infos zur Pflegefreistellung: Rechte für Eltern in der Steiermark!
Familien in Südoststeiermark stehen vor Herausforderungen bei Pflegefreistellung. Tipps und Informationen für Eltern hier.

Wichtige Infos zur Pflegefreistellung: Rechte für Eltern in der Steiermark!
Steirische Familien mit schulpflichtigen Kindern stehen derzeit vor organisatorischen Herausforderungen und unerwarteten Belastungen. Der Schul- und Kindergartenstart ist oft mit zusätzlichen Hürden verbunden, insbesondere wenn es zu plötzlichen Krankheiten kommt oder wenn die Großeltern als Betreuungspersonen ausfallen. Der ÖGB Südoststeiermark und die GPA informieren daher Eltern über ihre Rechte zur Pflegefreistellung, um Orientierung in dieser anspruchsvollen Zeit zu bieten.
Eltern haben Anspruch auf eine Woche bezahlte Pflegefreistellung pro Arbeitsjahr. Besonders für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren besteht die Möglichkeit, eine zweite Woche zu beantragen, wenn ein neuer Krankheitsfall auftritt. Dies ist besonders wichtig, um die Balance zwischen Beruf und Familienverantwortung zu wahren. Darüber hinaus gibt es auch Schutzmöglichkeiten, wenn beispielsweise eine Schule kurzfristig geschlossen wird oder ein Angehöriger schwer erkrankt.
Anspruch auf Pflegefreistellung
Der Anspruch auf Pflegefreistellung hängt stark von den individuellen Umständen ab. Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, sollten Eltern sich bei Unsicherheiten an die Gewerkschaft wenden, um ihre spezifischen Ansprüche zu prüfen. Kinder, die die Betreuung dringend benötigen, können durch diese Regelungen besser versorgt werden. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sorgen dafür, dass Eltern während herausfordernder Zeiten Unterstützung erhalten und können sich daher auch an die GPA wenden, die umfassende Informationen zur Pflegefreistellung bereitstellt, unter anderem auf ihrer Website gpa.at.
Ein wichtiger Punkt ist, dass der Grundanspruch bei der Pflegefreistellung immer der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit entspricht. Das heißt, bei einem 30-Stunden-Arbeitsvertrag haben Eltern auch Anspruch auf 30 Stunden Pflegefreistellung. Diese kann wochen-, tage- oder stundenweise genommen werden. Auch wenn drei Kinder im Haushalt leben, bleibt der Anspruch auf eine Woche bestehen. Eine zusätzliche Woche wird nur gewährt, wenn ein neues Krankheitsereignis vorliegt und die erste Woche bereits verbraucht wurde.
Regelungen und Bedingungen
Laut Arbeiterkammer kann Pflegefreistellung auch für den stationären Aufenthalt eines Kindes im Krankenhaus in Anspruch genommen werden, und das bis zum zehnten Geburtstag des Kindes. Überraschenderweise ist es nicht erforderlich, dass sich Eltern und Kind in einem gemeinsamen Haushalt befinden, es sei denn, es handelt sich um leibliche Kinder des Ehepartners oder Lebensgefährten. Zudem können Eltern die Pflegefreistellung auch in Anspruch nehmen, wenn die ständige Betreuungsperson ausgefallen ist und die Betreuung eines gesunden Kindes notwendig ist.
Die Voraussetzung, dass eine neue Pflegebedürftigkeit vorliegen muss, sowie das Verbot der Diskriminierung seit Inkrafttreten des Gleichbehandlungsgesetzes am 1. November 2023, sind wichtige Punkte, die Eltern in Anspruch nehmen sollten. Sollte es dennoch zu Problemen kommen, haben Mitarbeiter Kündigungsschutz bei einer Entlassung aufgrund der Pflegefreistellung und können die Kündigung anfechten.
Eltern in der Steiermark sind also gut beraten, sich über ihre Rechte und Ansprüche zu informieren. Für konkrete Fragen und Unterstützung stehen die Gewerkschaften jederzeit bereit, um die individuellen Ansprüche zu klären. Es ist wichtig, dass jedes Elternteil seine Möglichkeiten zur Pflegefreistellung kennt und nutzt, um sowohl die Familie als auch den Arbeitsplatz unter einen Hut zu bringen.