Bau-Albtraum in Ferlach: Kärntnerin kämpft gegen gnadenlosen Pfusch!

Ferlach, Österreich - Eine Ferlacherin stand vor einem wahren Albtraum, als der Bau ihres Holzriegelhauses, das sie 2018 begonnen hatte, zu einem finanziellen und psychischen Kraftakt wurde. Nach Jahren des Wartens und Kämpfens muss sie sich nun mit gravierenden Baumängeln auseinandersetzen, die nicht nur ihre Lebensqualität beeinträchtigen, sondern auch zu einer enormen finanziellen Belastung führen. Laut meinbezirk.at wurden schwerwiegende Mängel festgestellt, darunter Holzzerstörungsbefall und erhebliche statische Probleme.
Experte Günther Nussbaum hat die Umstände genau unter die Lupe genommen und zeigt mit seiner Expertise eindringlich auf, dass nicht nur Risse in der Fassade und bröckelnde Wände das Gesamtbild des Hauses trüben. Auch Funktionsstörungen bei den Rollläden sind nicht zu übersehen. Trotz mehrfacher Beschwerden zeigt der Bauträger bislang kein Entgegenkommen bei der Beseitigung dieser Mängel, was die Situation für die betroffene Frau unverändert schwierig macht.
Rechtsansprüche bei Baumängeln
Bauträger sind verpflichtet, erkannte Mängel zu beheben, wobei die geltenden Technikregeln als Maßstab dienen. Laut deutsche-schadenshilfe.de liegt ein Baumangel vor, wenn die Bauwerksleistung nicht vertraglich festgelegt oder nicht für die normale Nutzung geeignet ist. In diesem Fall könnte es sich um einen klaren Verstoß gegen den Werkvertrag handeln, was der Ferlacherin rechtliche Möglichkeiten eröffnet.
Nach dem Werkvertragsrecht haben Hausbesitzer Anspruch auf Nacherfüllung und können, falls der Bauträger sich weigert, Mängel selbst beheben und die Kosten geltend machen. Es ist zudem möglich, den Lohn für Bauarbeiter zu mindern oder gar den Vertrag aufzulösen, wenn die Mängel nicht behoben werden. Hier ist rechtzeitige Hilfe durch einen Anwalt für Baumängel unerlässlich, um die eigenen Ansprüche durchzusetzen.
Langfristige Folgen und der Weg voran
Laut advocard.de haben Mängel in der Regel eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren. Diese beginnt mit der Abnahme des Bauwerks. In gravierenden Fällen kann die Frist jedoch bis zu 30 Jahre verlängert werden, insbesondere wenn Arglist im Spiel ist. Die betroffene Ferlacherin muss sich nun Gedanken machen, wie sie gegen die Missstände vorgeht, während sie mit erheblichen finanziellen Unsicherheiten kämpft.
Die Schätzungen für die notwendigen Sanierungsarbeiten belaufen sich im sechsstelligen Bereich, was die Situation für die Familienangehörigen enorm belastend macht. Es bleibt abzuwarten, ob die Baufirma die Einsicht hat, Verantwortung zu übernehmen und die drohenden rechtlichen Schritte abzuwenden. Am Dienstag um 20.15 Uhr wird zum Thema Baupfusch eine neue Folge von „Pfusch am Bau“ auf PULS 4 und JOYN ausgestrahlt, die weitere Einblicke in die Problematik geben könnte.
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Ort | Ferlach, Österreich |
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