Pilzschutz in Kärnten: Was Sammler jetzt beachten müssen!

Erfahren Sie alles über die aktuellen Pilzschutzbestimmungen in Hermagor, Kärnten: Sammelzeiten, geschützte Arten und rechtliche Auflagen.
Erfahren Sie alles über die aktuellen Pilzschutzbestimmungen in Hermagor, Kärnten: Sammelzeiten, geschützte Arten und rechtliche Auflagen. (Symbolbild/ANAGAT)

Pilzschutz in Kärnten: Was Sammler jetzt beachten müssen!

Hermagor, Österreich - Die Pilzsaison ist in vollem Gange und zieht viele Liebhaber in die Wälder Kärntens. In den letzten Tagen wurden die Bestimmungen zur Pilzernte wieder in den Fokus gerückt. Es ist essenziell, sich mit der geltenden Kärntner Pilzverordnung vertraut zu machen, die zwischen vollkommen geschützten und anderen wildwachsenden Pilzen unterscheidet.

Die Vorschriften sind klar: Vollkommen geschützte Pilze, zu denen Arten wie der Ziegenfußporling, Kronenbecherling und Stink-Champignon gehören, dürfen unter keinen Umständen entfernt, ausgegraben oder beschädigt werden. Ebenso ist der Erwerb, die Weitergabe sowie der Verkauf von frischen und getrockneten Pilzen dieser Kategorie strengstens verboten. Diese Regelung schützt nicht nur die Pilze selbst, sondern auch das empfindliche Ökosystem, in dem sie gedeihen.

Erlaubte Pilzerntezeiten und -mengen

Wer sich für das Sammeln von nicht geschützten wildwachsenden Pilzen interessiert, muss sich ebenfalls an einige Regeln halten. Das Sammeln ist nur zum Eigengebrauch erlaubt, und zwar zwischen 7 und 18 Uhr. Pro Person dürfen maximal zwei Kilogramm Pilze pro Tag gesammelt werden. Dabei ist zu beachten, dass nur die oberirdischen Teile, sprich die Fruchtkörper, gepflückt werden dürfen. Die Verwendung von Werkzeugen wie Harken oder Rechen ist dabei tabu, um Schäden an den Pilzen und ihrem Lebensraum zu vermeiden.

Besonders bekannt sind die Steinpilze und Eierschwammerln, die in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September gesammelt werden dürfen – eben auch nur in den genannten Zeiträumen von 7 bis 18 Uhr. Sie sind ein echtes Highlight der heimischen Küche und lassen sich in zahlreichen Gerichten verarbeiten. Doch Vorsicht: Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert empfindliche Strafen von bis zu 3.630 Euro, was den Spaß am Sammeln schnell trüben kann.

Wissenswertes für Sammler

Eine wichtige Regel, die nicht außer Acht gelassen werden sollte, betrifft die Zustimmung des Grundeigentümers. Dieser kann das Sammeln von Pilzen, selbst die erlaubten zwei Kilogramm pro Person und Tag, untersagen. Das ist gerade in stark frequentierten Gebieten von Bedeutung, wo man sich rechtzeitig informieren sollte, bevor man in den Wald aufbrechen möchte.

Für alle, die noch mehr über die geschützten Pilze erfahren wollen, stehen auf der Website der Bezirkshauptmannschaft Hermagor zahlreiche Informationen zur Verfügung. Auch unter Kärnten.gv findet sich eine umfangreiche Auflistung der geschützten Arten.

Die Pilzernte kann also ein erfreuliches Erlebnis sein, solange man sich an die Regeln hält und respektvoll mit der Natur umgeht. Ob für die eigene Küche oder als Ausflug in die herrliche Landschaft – die Pilzwildnis Kärntens hat für jedes Herz etwas zu bieten!

Für weitere Informationen stehen die Kontaktdaten der Bezirkshauptmannschaft Hermagor zur Verfügung: Telefon: 050 536/63000, E-Mail: post.bhhe@ktn.gv.at. Auch unter 5min gibt es spannende Berichte und Tipps zu sammeln und genießen.

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OrtHermagor, Österreich
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