Aggressiver Autofahrer vor Gericht: 2.900 Euro Strafe für Nötigung!

Im Fall am Landesgericht Eisenstadt wurde ein 53-jähriger Autofahrer wegen Nötigung im Straßenverkehr verurteilt.
Im Fall am Landesgericht Eisenstadt wurde ein 53-jähriger Autofahrer wegen Nötigung im Straßenverkehr verurteilt. (Symbolbild/ANAGAT)

Aggressiver Autofahrer vor Gericht: 2.900 Euro Strafe für Nötigung!

Eisenstadt, Österreich - Am Landesgericht Eisenstadt wurde kürzlich ein bedeutsamer Fall verhandelt, der die Gemüter im Burgenland heftig erhitzte. Ein 53-jähriger Mann aus Nordburgenland sah sich mit schweren Vorwürfen konfrontiert, nachdem es zwischen zwei Autofahrern zu einem hitzigen Streit gekommen war. Auslöser war die vermeintlich langsame Fahrweise des Vordermanns, die den Angeklagten offenbar in Rage versetzte. Wie Krone berichtet, fuhr der Mann dicht auf, hupte, überholte und bremste abrupt ab.

Es kam zu einem Fausthieb zwischen den beiden Fahrern, wobei die Aussagen über den genauen Verlauf des Vorfalls stark variierten. Der Angeklagte erklärte, er habe nicht in Eile sein wollen, sondern lediglich klären wollen, warum der Vordermann so langsam unterwegs war. Solche Auseinandersetzungen im Straßenverkehr fallen jedoch schnell unter den Tatbestand der Nötigung, der in Österreich als Straftat gewertet wird. Laut bussgeldkatalog.org kann dies mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafen geahndet werden.

Nötigung im Straßenverkehr: Ein ernstes Thema

Nötigung im Straßenverkehr umfasst verschiedene aggressive Verhaltensweisen, wie das absichtliche Ausbremsen oder das gefährliche Drängeln. Konkrete Strafen können behördliche Maßnahmen wie die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie Punkte in Flensburg nach sich ziehen, was auf die Schwere der Tat hinweist. Was bei diesen Vergehen zählt, sind die Umstände und die Intensität des Gebrauchs von Drohungen oder Gewalt, wie im deutschen Recht durch § 240 StGB geregelt, auf den auch in Österreich verwiesen wird, wie die Kanzlei Heskamp erläutert.

In diesem Fall forderte die Privatbeteiligtenvertreterin eine Entschädigung von 2.500 Euro für den genötigten Fahrer und 2.000 Euro für dessen Beifahrer, beide hatten ein Peitschenschlagsyndrom erlitten; der Fahrer außerdem eine Schulterprellung. Trotz der schwerwiegenden Vorwürfe bestritt der Angeklagte, tätlich geworden zu sein.

Das Urteil

Das Gericht entschied schließlich, dass die Vorwürfe zwar ernst zu nehmen sind, jedoch keine höheren Strafen als eine diversionelle Geldbuße von 2.900 Euro für den Angeklagten erforderlich sind. Dieses Urteil zeigt, wie komplex und vielschichtig Fälle von Nötigung im Straßenverkehr sind, bei denen oft Aussage gegen Aussage steht. Wie die Schwankungen der Rechtsprechung zeigen, sind alle Beteiligten gut beraten, sich rechtlich beraten zu lassen, um die besten Verteidigungsstrategien für solche Vergehen zu entwickeln.

Die Auseinandersetzung zwischen den Autofahrern bietet einmal mehr Anlass, über die Gefahren im Straßenverkehr nachzudenken. Aggressive Fahrweisen wie Drängeln oder Hupen bringen nicht nur die Verkehrssicherheit in Gefahr, sondern können auch schnell zu rechtlichen Konsequenzen führen. Die Schilderungen erinnern daran, wie wichtig Rücksichtnahme und Gelassenheit hinter dem Steuer sind.

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OrtEisenstadt, Österreich
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