Wirt klagt über 4.500 Euro Verlust: No-Show-Gebühr in Österreich gefordert!

Wiener Gastronom fordert „No-Show-Gebühr“ gegen unzuverlässige Reservierungen. Neue Herausforderungen in der Gastronomie.
Wiener Gastronom fordert „No-Show-Gebühr“ gegen unzuverlässige Reservierungen. Neue Herausforderungen in der Gastronomie. (Symbolbild/ANAGAT)

Wirt klagt über 4.500 Euro Verlust: No-Show-Gebühr in Österreich gefordert!

Wien, Österreich - In der heimischen Gastronomie rumort es gewaltig. Der Wiener Wirt Christian Pircher steht stellvertretend für viele Gastronomen, die unter unzuverlässigen Gästen leiden. Zwischen einer schwer zu kalkulierenden Wirtschaftlichkeit und dem Personalmangel, verschärfen besonders „No-Show“-Reservierungen die Lage erheblich. Pircher verlangt nun eine einheitliche „No-Show-Gebühr“, um dem Problem entgegenzuwirken. Laut Merkur verursachte eine geplatzte Reservierung einer indischen Hochzeitsgruppe – die für 170 Personen dachte, zu kommen – für Pircher einen finanziellen Schaden von etwa 4500 Euro. Er hatte bereits zusätzliche Mitarbeiter eingestellt und Lebensmittel bestellt, basierend auf dieser großen Buchung.

Der Druck auf die Gastronomie steigt, denn auch die steigenden Lebensmittelpreise setzen den Gastronomen zu. Umfangreiche Reservierungen können nun schnell zu einem auch rechtlichen Dilemma werden. Die Einführung von „No-Show“-Gebühren ist zwar nicht neu, wird jedoch zunehmend populär, um Fake-Reservierungen das Handwerk zu legen. In Deutschland haben bereits Restaurantbetreiber wie das bi:braud in Ulm solche Gebühren implementiert.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Grundlagen für Ausfallgebühren sind allerdings komplex. Ein Anwalt erklärt, dass die Höhe der Gebühr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Restaurants klar verankert sein muss, um juristisch Bestand zu haben. Zudem kann eine Gebührenforderung rechtens sein, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Schaden durch die Nichtinanspruchnahme entstanden ist. So ist die Möglichkeit gegeben, für entgangene Einnahmen Schadensersatz zu fordern, wenn die Absage zu spät oder gar nicht erfolgt.

Doch wie genau sieht solche eine Regelung aus? Anwalt Alexander Rilling hebt hervor, dass gesetzlich nicht einfach ein pauschaler Betrag für Nichterscheinen verlangt werden kann. Vielmehr muss bei der Reservierung deutlich auf die Stornierungsbedingungen hingewiesen werden, damit spätere Streitigkeiten vermieden werden. Wer häufiger nicht erscheint, könne gegebenenfalls auch von der Reservierung ausgeschlossen werden, so der Expertenrat.

Kundenbindung und Image

Die Frage bleibt, wie die Gäste auf solche Gebühren reagieren. Christian Heller vom Deutschen Knigge-Rat spricht von der „Fear of Better Option“ – ein Phänomen, bei dem Gäste aus Angst vor verlockenderen Alternativen ihre Reservierung nicht einhalten. Die Gastronomen sind in der Pflicht, Lösungen zu finden, ohne die Kundenbindung zu gefährden. Viele erwägen sogar, wieder verstärkt auf spontane Besuche statt auf festgelegte Reservierungen zu setzen.

Auf der anderen Seite könnte das Einführen von Gebühren auch dazu führen, dass Restaurants als „Abzocker“ wahrgenommen werden, was dem Image schaden könnte. Das gilt es, sorgfältig abzuwägen – denn wer einmal als unfreundlich abgestempelt wird, hat es später oft schwer, das Vertrauen zurückzugewinnen.

Wie die Situation sich entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch, dass der Gastronomie gegenwärtig viele Herausforderungen begegnen und Lösungen gefunden werden müssen, die sowohl die Wirtschaftlichkeit sichern als auch die Gäste wohlwollend betrachten. Laut der Verbraucherzentrale Niedersachsen lohnt es sich für Gastronomen, Stornobedingungen klar zu kommunizieren und auch rechtliche Ansprüche zu prüfen.

Die Debatte um die „No-Show“-Gebühr wird also weitergeführt und könnte in der Zukunft durchaus Einfluss auf das Reservierungsverhalten der Gäste haben. Ein offener Dialog könnte hier der Schlüssel zu einem harmonischen Miteinander sein. Denn wie sagt man so schön? Ein gutes Gespräch kann oft wunder wirken.

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OrtWien, Österreich
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