Eifersucht eskaliert: 24-Jähriger schockiert Wien mit Messerattacke!
Ein 24-Jähriger griff in Wien-Liesing einen 43-Jährigen an, nachdem er ihn mit seiner Freundin überrascht hatte. Die Polizei ermittelt.

Eifersucht eskaliert: 24-Jähriger schockiert Wien mit Messerattacke!
In der Nacht von Freitag auf Samstag kam es in Wien-Liesing zu einem erschütternden Vorfall, der die Gemüter erregt. Ein 24-Jähriger attackierte einen 43-Jährigen, nachdem er ihn unangekündigt mit seiner 45-jährigen Freundin im Schlafzimmer überrascht hatte. Laut dem Bericht von vol.at eskalierte die Situation schnell. Der Angreifer soll seinen Kontrahenten zunächst geschlagen und ihn dann mit einem Messer sowie einer Schreckschusspistole bedroht haben. Der 43-Jährige erlitt dabei Verletzungen und musste ins Krankenhaus gebracht werden.
Die Polizei reagierte prompt. Der 24-Jährige wurde vorläufig festgenommen, und es wurden sowohl ein Betretungs- als auch ein Annäherungsverbot ausgesprochen. Diese Maßnahmen sind Teil des Gewaltschutzes, der kriminellen Handlungen dieser Art entgegenwirken soll. Wie auf gewaltinfo.at erläutert wird, ist ein Betretungsverbot für zwei Wochen möglich, wenn ein gefährlicher Angriff auf die Gesundheit oder Freiheit einer Person droht.
Schutzmaßnahmen im Detail
Das Betretungs- und Annäherungsverbot umfasst einen Umkreis von 100 Metern um die gefährdete Person. Voraussetzung für solche Maßnahmen ist, dass ein gefährlicher Angriff wahrscheinlich erscheint. Bei einem erstmaligen Vorfall kann schnell gehandelt werden, um die Sicherheit der Betroffenen zu gewährleisten. Dies schließt auch die Unterstützung durch Organisationen für Gewaltopfer ein.
Die Wiener Polizei bietet Informationen und Beratungen für betroffene Personen an und ist unter der Notrufnummer 133 erreichbar. Zudem steht die Kriminalprävention des Landeskriminalamts Wien unter der Hotline 0800 216346 bereit. Weitere Anlaufstellen sind unter anderem die Frauenhelpline (0800 222 555), das Wiener Gewaltschutzzentrum (0800 700 217) oder der Opfer-Notruf (0800 112 112).
Verpflichtende Beratungen nach einem Vorfall
Im Rahmen unserer gesetzlichen Vorgaben hat die Bundesregierung auch die Verpflichtung zur Gewaltpräventionsberatung für Täter und potenzielle Täter eingeführt. Dies geschah im Zuge der Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes, das am 1. September 2021 in Kraft trat. Laut BMI müssen gefährdende Personen innerhalb von fünf Tagen eine dafür zuständige Beratungsstelle kontaktieren. Die Erstberatung muss binnen 14 Tagen nachgehender Kontaktaufnahme stattfinden und dauert mindestens sechs Stunden.
Der Schwerpunkt dieser Beratungen liegt in der Aufklärung über rechtliche Konsequenzen, der Förderung von Verhaltensänderungen sowie der Durchführung von Anti-Gewalt-Trainings. Ziel ist es, die Betroffenen über die Risiken und Folgen von gewalttätigem Verhalten aufzuklären und ihnen Hilfen aufzuzeigen, um zukünftige Übergriffe zu verhindern.
Der Fall in Wien-Liesing zeigt einmal mehr, wie wichtig solche präventiven Maßnahmen sind, um Gewalt in unseren Städten zu verhindern und die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu wahren.