Pärchen vor Gericht: Wohnbeihilfe-Betrug und Parfum-Diebstahl!

Pärchen vor Gericht: Wohnbeihilfe-Betrug und Parfum-Diebstahl!
Murtal, Österreich - Am Bezirksgericht Judenburg gab es kürzlich eine interessante Mischung aus Verhandlungsthemen, die die Besucherinnen und Besucher in den Gerichtssaal lockte. Unter der Leitung von Richterin Helene Bader standen verschiedene Fälle auf der Agenda, die vom Umgang mit Wohnbeihilfe bis hin zu Diebstahl reichten. Hier ein Blick auf die Highlights der Verhandlungen.
Ein Pärchen, bestehend aus einer 45-Jährigen und einem 31-Jährigen, ist seit zehn Jahren ein Paar und bezieht Wohnbeihilfe. Diese wird jedoch teilweise einbehalten, was zur Verunsicherung führt. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die Frau zuvor zu Unrecht Wohnbeihilfe in Anspruch genommen hat und nun 38 Euro zurückzahlen muss. Laut Informationen eines zuständigen Beamten beläuft sich die monatliche Beihilfe auf 198 Euro, was für das Paar eine nicht unbeträchtliche Summe darstellt. Der Mann lebt normalerweise mit seiner Mutter, übernachtet aber gelegentlich bei seiner Partnerin. Um weitere Fakten herauszufinden, sollen Zeugen aus der Nachbarschaft befragt werden; die Verhandlung wurde daraufhin vertagt.
Ein schwerer Fall
Im Gerichtssaal war auch die Geschichte eines 46-Jährigen von Interesse, der vorbestraft ist und mit einem Schuldenberg von 75.000 Euro kämpft. Der Mann ist auf das Arbeitsmarktservice (AMS) angewiesen und erhält rund 950 Euro monatlich, von denen nach Abzügen nur wenig übrig bleibt. Richterin Bader forderte in diesem Fall ärztliche Gutachten und Nachweise für seine Bewerbungen, um festzustellen, wie er seine finanzielle Situation verbessern könnte. Auch diese Verhandlung wurde vertagt, um die nötigen Informationen zu beschaffen.
Was viele als schockierend erachteten, war der Fall eines rumänischen Ehepaars, das wegen Diebstahls von Parfums in einem Drogeriemarkt vor Gericht steht. Hierbei handelt es sich um eine ausgeklügelte Masche: Während die Frau die Parfums aus dem Regal nahm, hielt ihr Mann Wache. Eine Videoaufnahme belegt die Tat, und zur ersten Verhandlung erschien das Paar nicht. Die Frau wurde später von der Polizei vorgeführt. Der Mann hat mittlerweile eine Arbeit in Deutschland gefunden, während die Frau plant, die 198 Euro für die gestohlenen Parfums zu bezahlen. Im Rahmen der Verurteilung entschied die Richterin auf eine bedingte Haftstrafe von sechs Wochen für die nächsten drei Jahre.
Wohnbeihilfe im Überblick
Doch was genau steckt hinter der Wohnbeihilfe, die in den Fällen des Pärchens und weiterer Betroffener eine zentrale Rolle spielt? Studieren.at erklärt, dass die Wohnbeihilfe in jedem Bundesland Österreichs gezahlt wird und die Anspruchsgrundlagen sehr unterschiedlich sind. Personen mit geringem Einkommen, zu denen auch Studenten zählen, können möglicherweise von dieser Unterstützung profitieren. Die Höhe der Wohnbeihilfe hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Wohnungsgröße, der Wohnungsaufwand und die Haushaltsgröße.
Zusammenfassend zeigt sich, dass beim Thema Wohnbeihilfe nicht nur finanzielle Fragen im Vordergrund stehen, sondern auch rechtliche Konsequenzen, die mit einer falschen Inanspruchnahme einhergehen können. Bleiben wir gespannt, wie die Fälle weiter behandelt werden und welche Urteile folgen werden.
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Ort | Murtal, Österreich |
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