Acht Festnahmen bei Sitzstreik vor israelischer Botschaft in Wien!

Acht Festnahmen nach unangemeldeter Demonstration vor der israelischen Botschaft in Wien-Währing am 10. Juni 2025.
Acht Festnahmen nach unangemeldeter Demonstration vor der israelischen Botschaft in Wien-Währing am 10. Juni 2025. (Symbolbild/ANAGAT)

Acht Festnahmen bei Sitzstreik vor israelischer Botschaft in Wien!

Wien-Währing, Österreich - Am 10. Juni 2025 kam es vor der israelischen Botschaft in Wien-Währing zu einer unangemeldeten Demonstration, die erhebliche Auswirkungen auf den Botschaftsbetrieb und den Individualverkehr hatte. Die Versammlung, die gegen 13.00 Uhr begann, wurde schließlich von der Polizei aufgelöst. Dies wurde mehrmals über Lautsprecher angekündigt, doch einige der Teilnehmer blieben und begaben sich in einen Sitzstreik, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Die Demonstration wurde laut den Bestimmungen des Versammlungsgesetzes untersagt, da sie die öffentliche Sicherheit gefährdete und nicht rechtzeitig angemeldet war, wie heute.at berichtet.

Obwohl die Polizei Anweisungen zur Auflösung gab, entschieden sich mehrere Aktivisten, ihre Sitze nicht aufzugeben. Dies führte letztendlich zu acht vorläufigen Festnahmen, die den Demonstranten in ein Polizeianhaltezentrum gebracht wurden. Diese Vorgehensweise wurde ebenfalls rechtlich geahndet, da die Festgenommenen nach dem Versammlungsgesetz angezeigt wurden, wie auch 5min.at bestätigte.

Versammlungsfreiheit im Fokus

Die Versammlungsfreiheit ist ein geschütztes Grundrecht, das sowohl im Staatsgrundgesetz als auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Es obliegt dem Gesetzgeber, die Rahmenbedingungen für das Zusammenkommen von Menschen festzulegen. So müssen allgemein zugängliche Versammlungen 48 Stunden im Voraus schriftlich bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Dies gilt insbesondere für Versammlungen im Umkreis von 300 Metern um staatliche Einrichtungen, während deren Sitzungen solche Versammlungen sogar gänzlich verboten sind, wie auf wko.at ausführlich erklärt wird.

Im aktuellen Fall wurde die Versammlung durch die Bezirksverwaltungsbehörde untersagt, weil sie gegen geltende Gesetze votierte. Auch wenn die Anzeigepflichtverletzung nicht allein die Auflösung rechtfertigt, hatten die Beamten das Recht, bei gesetzwidrigen Versammlungen einzugreifen. Dies zeigt, wie wichtig es ist, die geltenden Regeln zu beachten, um solche Situationen zu vermeiden.

Der Vorfall verdeutlicht die Spannungen, die derzeit viele europäische Städte prägen, und wie Bürger in ihrem Bestreben, Gehör zu finden, auch gesetzliche Rahmenbedingungen in Anspruch nehmen müssen. Letztlich bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Konsequenzen für die Festgenommenen entwickeln werden.

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OrtWien-Währing, Österreich
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