Illegale Halsoperation in Wien: Schwerverletzte Frau im AKH!

Wassergasse, 1030 Wien, Österreich - In Wien-Landstraße, genauer gesagt in der Wassergasse, ist es zu einem erschreckenden Vorfall gekommen: Eine illegale Ordination wurde enttarnt, die tragische Folgen für eine Patientin hatte. Am 11. Februar dieses Jahres verletzte ein 35-jähriger Georgier, Zurab K., eine 59-Jährige bei einer nicht genehmigten Halsstraffung schwer. Der Eingriff, der um 14:15 Uhr begann, entwickelte sich rasch zu einem Albtraum, als die Frau massive Schwellungen und Blutungen erlitt, was zu starken Atemproblemen führte. Notgedrungen rief ihre Schwester um 17:49 Uhr die Rettung, die die Patientin in eine Intensivstation im AKH Wien bringen musste, wo sie notoperiert wurde. Für diesen Eingriff hatte die Frau stolze 1600 Euro gezahlt, ohne zu ahnen, welche Gefahren sie erwarteten.
Der angeklagte Arzt ist in Georgien als respektierter Mediziner bekannt, aber in Österreich ohne Berufserlaubnis. Er rechtfertigte sein Handeln damit, dass er ursprünglich nur Kundinnen anwerben und die Eingriffe in Georgien durchführen wollte. Allerdings stehen die Vorwürfe im Raum, dass er die Patientin unzureichend über die Risiken der Operation informierte. Die Umstände waren verheerend: Es fehlte nicht nur an einer adäquaten Notfallausstattung wie einem Venenzugang oder einer Notbeatmung, auch die Betäubung war als zu leicht eingestuft worden. All diese Faktoren sprechen gegen eine ordnungsgemäße Behandlung und werfen die Frage nach der Verantwortung auf.
Internationales Netzwerk oder Einzelfall?
Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass der Angeklagte Teil eines internationalen kriminellen Netzwerks ist, das hinter diesen illegalen medizinischen Praktiken steckt. Der Prozess findet am Wiener Landesgericht für Strafsachen statt, und dem Angeklagten drohen laut der Anklage zwischen ein und zehn Jahren Haft. Die juristischen Aspekte dieser Angelegenheit sind komplex und werfen zahlreiche Fragen auf.
Welche strafrechtlichen Tatbestände kommen hier zur Anwendung? Ganz klar: Körperverletzung, da eine medizinische Behandlung ohne ausreichende Einwilligung erfolgt ist, sowie möglicherweise fahrlässige Tötung oder unterlassene Hilfeleistung. Im Gesundheitswesen können solche Verstöße dramatische Konsequenzen nach sich ziehen und werden durch das Strafrecht entsprechend geahndet. Die Pflicht zur ärztlichen Aufklärung, die auch in diesem Fall offensichtlich missachtet wurde, könnte zusätzliche rechtliche Schritte nach sich ziehen, wie medizindoc.de erläutert.
Patienten schützen und aufklären
Es müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, um solche Vorfälle zu verhindern. Patienten haben das Recht auf umfassende Aufklärung und auf einen hohen medizinischen Standard. Bei Behandlungsfehlern haben sie zwar die Möglichkeit, Entschädigungen zu beantragen, doch sind die Voraussetzungen dafür hoch. In der Regel muss ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden, der nicht dem medizinischen Standard entspricht, und es muss ein Nachweis über den verursachten gesundheitlichen Schaden erbracht werden. Diese hohe Beweislast macht es äußerst schwierig, strafrechtliche Konsequenzen zu ziehen.
Die Stadt Wien und die Gesundheitsbehörden müssen daher aufmerksam bleiben und sicherstellen, dass solche illegalen Praktiken zukünftig unterbunden werden, um den Schutz der Patienten zu gewährleisten. Der Fall wird sicherlich auch in Zukunft zum Thema in der Öffentlichkeit und der Justiz werden, denn es steht fest: Hier liegt ein Problem vor, das nicht ignoriert werden kann.
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Ort | Wassergasse, 1030 Wien, Österreich |
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