Niederösterreich: Bürgermeister wegen Amtsmissbrauch zu Haftstrafe verurteilt!

Ein niederösterreichischer Bürgermeister wurde wegen Amtsmissbrauch zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt, nachdem er gegen Baurecht verstoßen hatte.
Ein niederösterreichischer Bürgermeister wurde wegen Amtsmissbrauch zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt, nachdem er gegen Baurecht verstoßen hatte. (Symbolbild/ANA)

Waldviertel, Österreich - In einem Aufsehen erregenden Fall wurde ein Bürgermeister aus dem niederösterreichischen Waldviertel am Landesgericht Krems wegen Amtsmissbrauchs zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Der 59-jährige Politiker, der der ÖVP angehört, wies die Vorwürfe entschieden zurück und bekannte sich nicht schuldig. Laut Die Presse lautete die Anklage auf „wahrheitswidrig Anzeige erstattet und Bescheide bewusst wahrheitswidrig begründet“.

Im Zentrum der Ermittlungen stand ein Bauvorhaben eines Gemeindebewohners, bei dem es um die Umwandlung einer Garage in Fremdenzimmer sowie die Errichtung von drei Pferdeboxen, einer Steinschlichtung und einer Geländeanschüttung ging. Der Bürgermeister hatte am 20. August 2020 die baurechtliche Bewilligung erteilt, obwohl dies im Nachhinein strittig wurde. Im Sommer 2023 waren bereits Bauarbeiten in der Form von Geländeanschüttungen und teilweise Errichtung einer Steinmauer erfolgt.

Baupraktiken unter der Lupe

Der Fall wirft ein Licht auf gängige Praktiken beim Bauwesen, die laut Diskussionen im Jusline-Forum nicht unüblich sind. Oft haben Beamte im Bauamt im ländlichen Raum einen bescheidenen Berufsethos, und viele Bauherrschaften denken nach dem Motto „Wo kein Kläger, da auch kein Richter“. Schwarzbau ist zudem ein häufiges Thema, was zu städtischen und ländlichen Baustellenproblemen führen kann.

Wie bei diesem Fall sichtbar, führte ein Abbruchbescheid, den der Bürgermeister am 30. August 2023 erließ, zu großen Unklarheiten. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass der Bürgermeister von der vorliegenden baubehördlichen Bewilligung wusste, als er die Entscheidung traf. Das anhaltende Bauvorhaben, das nicht ausreichend rechtlich abgesichert war, führte dazu, dass die Steinmauer bis zum jetzigen Zeitpunkt stehen bleibt – ohne weitere Schritte der Gemeinde.

Rechtliche Grauzonen und Verantwortung

Im Zusammenhang mit dem Fall ist auch das Thema des „Bestands-“ und „Vertrauensschutzes“ relevant. Oft wehren sich Eigentümer gegen Abbruchverfügungen, weil sie angeben, dass die Bauweise zu einem bestimmten Zeitpunkt genehmigt war. Nach den Regelungen, die beispielsweise im Baugesetz festgelegt sind, muss bei abweichenden Baumaßnahmen der Behörden nicht nur eine aktive Duldung gegeben sein, sondern auch die Notwendigkeit zum Einschreiten gegen gesetzeswidrige Zustände müssen klar kommuniziert werden.

Die Richterin, die im Fall des Bürgermeisters entschied, berücksichtigte zwar den ordentlichen Lebenswandel des Angeklagten sowie das lange Zeitintervall seit der Tat, hob jedoch hervor, dass das Urteil eine Signalwirkung haben sollte. Interessanterweise wurde seitens der Verteidigung um Bedenkzeit gebeten, während die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtete.

Mit diesem Urteil wird ein weiteres Kapitel in der Geschichte rechtlicher Auseinandersetzungen um bauliche Vorhaben im ländlichen Raum aufgeschlagen. In einer Zeit, in der die Bevölkerung immer sensibler auf illegale Baupraktiken reagiert, bleibt abzuwarten, wie Gemeinden und deren Amtsträger in Zukunft mit solchen Herausforderungen umgehen.

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Ort Waldviertel, Österreich
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