DRK stellt Rehafahrten zum Stauferklinikum ein - Patienten im Sorgenfokus!

Gmünd, Deutschland - Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Schwäbisch Gmünd hat beschlossen, seine Fahrten zur ambulanten Rehabilitation am Mutlanger Stauferklinikum zum 30. Juni 2025 einzustellen. Diese Entscheidung resultiert aus wirtschaftlichen Überlegungen. Patienten, die auf diese Fahrten angewiesen sind, müssen sich künftig direkt an die Stauferklinik wenden, um alternative Transportmöglichkeiten zu finden. Die Entscheidung ist Teil einer fristgerechten Kündigung des DRK-Fahrdienstes, der seit 2011 in Betrieb war.
Aktuell beschäftigt der DRK-Fahrdienst fünf Mitarbeiter, die in andere Bereiche innerhalb des Dienstes versetzt werden. Das Stauferklinikum, welches ambulante Rehabilitationsmaßnahmen anbietet, hat bereits die Verantwortung für die Koordination der Anreisen an seine Reha-Patienten übernommen. Diese können weiterhin unterschiedliche Optionen zur Anreise wählen: ob über eigene Fahrzeuge, öffentliche Verkehrsmittel oder durch Angehörige. Auch externe Shuttle-Services stehen auf dem Plan, die von der Klinik selbst organisiert werden.
Fahrtkostenübernahme durch Kostenträger
Eine wichtige Frage, die viele Patienten beschäftigt, ist die Erstattung der Fahrtkosten. Grundsätzlich müssen Patienten diese Kosten nicht selbst tragen, da sie unter bestimmten Voraussetzungen von den jeweiligen Kostenträgern übernommen werden. Dazu zählen die Deutsche Rentenversicherung, die Krankenversicherung sowie die gesetzliche Unfallversicherung. Diese Institutionen sind verpflichtet, die Fahrtkosten zu übernehmen, wie krankenfahrten-service.de informiert.
Die Kostenerstattung variiert je nach Einzelfall und sollte daher im Vorfeld mit der zuständigen Stelle geklärt werden. Oft werden spezielle Angebote wie Bring- und Abholservices in Kooperation mit den Kliniken angeboten, die ebenfalls eine Kostenübernahme ermöglichen können. Es ist wichtig, sich vor Fahrtantritt über die genauen Bedingungen zu informieren, da selbstorganisierte Anreisen oft nicht erstattet werden, wenn solche Services bestehen.
Logistische Herausforderung der Anreise
Die An- und Abreise zur Rehabilitationsstätte ist ein relevanter Aspekt der gesamten Rehabilitationsmaßnahme. Laut dasrehaportal.de stellt die Erstattung von Reisekosten einen wesentlichen Bestandteil dar, der die Erfahrungen und den Heilungsprozess der Patienten beeinflussen kann. Diese Kosten können Fahr- und Transportkosten, Gepäcktransport, Verpflegung und sogar Übernachtungen umfassen.
Besonders wichtig ist, dass Patienten, die auf spezielle Beförderungsmittel angewiesen sind, Anspruch auf Erstattung haben, sofern die Nutzung regulärer Verkehrsmittel nicht möglich ist. Aber auch Kosten für die Mitnahme einer Begleitperson können übernommen werden, vorausgesetzt es liegt ein ärztliches Attest vor. Die Regelungen können, wie im Neunten Sozialgesetzbuch § 64 SGB IX festgelegt, vielfältig sein und somit ist es ratsam, sich im Voraus über alle Möglichkeiten zu informieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einstellung des DRK-Fahrdienstes zum 30. Juni 2025 eine Wendung für viele Patienten bedeutet, die sich nun eigenverantwortlich um ihre Anreise zur Stauferklinik kümmern müssen. Dennoch stehen ihnen verschiedene Alternativen zur Verfügung, die sowohl finanziell als auch logistisch unterstützt werden können.
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Ort | Gmünd, Deutschland |
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