Neue Wohnbeihilfe in Kärnten: Wer jetzt Anspruch hat!

Bad Kleinkirchheim, Österreich - In Kärnten tut sich einiges im Bereich der Wohnbeihilfe. Ab dem 1. Juni 2023 treten wesentliche Neuerungen in Kraft, die vielen Menschen helfen sollen, ihre Wohnkosten besser stemmen zu können. MeinBezirk berichtet, dass in den ersten vier Monaten nach der Einführung der neuen Wohnbeihilfe bereits 15.000 Anrufe im zuständigen Callcenter sowie rund 10.000 Anträge eingegangen sind. Diese Zahlen entsprechen fast den Antragszahlen des gesamten Jahres 2023 und zeigen das große Interesse der Bevölkerung.
„Das Bedürfnis nach Unterstützung ist offensichtlich hoch“, sagt Sozialreferentin Gaby Schaunig. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird erweitert, was für viele Kärntner Haushalte eine willkommene Entlastung darstellt. Ab dem 1. Juni 2023 können nicht nur Mieter:innen, sondern auch Personen mit geringem Einkommen, die ein Wohn- oder Fruchtgenussrecht besitzen und selbst für die Betriebskosten aufkommen müssen, Wohnbeihilfe beantragen.
Neuerungen und Anspruchsberechtigung
Besonders erwähnenswert ist, dass auch ältere Personen, die ihr Haus an Kinder überschrieben haben, aber selbst darin wohnen bleiben, eine Betriebskostenunterstützung beantragen können. Diese Maßnahmen sind Bestandteil des Kärntner Wohnbeihilfegesetzes, das darauf abzielt, einkommensschwächeren Badenden eine stabile finanzielle Basis für bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Laut GPS Kärnten können in Zukunft sowohl Mieter:innen als auch (Mit-)Eigentümer:innen von Leistungen profitieren.
Die finanziellen Hilfen reichen dabei nicht nur für die Miete, sondern auch für Betriebs- und Heizkosten. Die Bewilligung hängt von der finanziellen Leistungskraft sowie der Haushaltsgröße ab. Wie sieht es mit den Voraussetzungen aus? Antragsteller:innen müssen volljährig und entweder österreichische Staatsbürger:innen oder gleichgestellt sein. Das Wohnobjekt muss regelmäßig genutzt werden, und es dürfen keine Zahlungsrückstände bei Wohn- oder Betriebskosten vorliegen.
Der Blick über die Landesgrenzen
Ein wichtiger Aspekt der sozialen Wohnraumförderung, über den auch BMWSB informiert, ist die Förderung von behindertengerechtem Wohnraum sowie energetischen Modernisierungen. Für die Jahre 2022 bis 2028 sind insgesamt 21,65 Milliarden Euro für sozialen Wohnungsbau eingeplant. Dies zeigt, wie wichtig günstiger Wohnraum für das soziale Wohl der Bürger:innen in ganz Österreich ist.
Die Neuregelungen in Kärnten sind also nicht nur sinnvoll, sondern auch eine Reaktion auf eine drängende gesellschaftliche Notwendigkeit. Viele Menschen profitieren bereits von den neuen Regelungen, und die Zahlen zeigen, dass hier ein großes Bedürfnis besteht. Der Anstieg der Anträge und die hohe Anzahl an Anrufen belegen, dass die Kärntner:innen die neuen Möglichkeiten nutzen und sich Unterstützung erhoffen.
Ab dem 1. Juni stehen die neuen Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung. Wer mehr Informationen zu Antragstellung und Voraussetzungen benötigt, findet diese auf den Webseiten der Kärntner Landesregierung oder kann sich direkt an die GPS-Servicestellen wenden. Damit wird ein Schritt in die richtige Richtung gemacht, um dem Thema bezahlbarer Wohnraum in Kärnten mehr Gewicht zu verleihen.
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Ort | Bad Kleinkirchheim, Österreich |
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