Revolution im Burgenland: Kleinbetrieb gewinnt gegen Strommonopolisten!

Eisenstadt, Österreich - Ein burgenländisches Kleinunternehmen hat erfolgreich gegen die Burgenland Energie geklagt und sich einen bemerkenswerten Erfolg erkämpft: Nach der dramatischen Anhebung des Strompreises von etwa 15 Cent auf rund 60 Cent pro Kilowattstunde erhält das Unternehmen nun eine Rückzahlung in Höhe von 8.000 Euro für zehn Monate Stromkosten. Die Zivilklage wurde im Bezirkseisenstadt eingereicht, nachdem das Unternehmen von der Strompreiserhöhung Ende 2022 informiert wurde. Rechtsanwalt Patrick Mittlböck, der auch schon einen Gastronomen in einem ähnlichen Fall vertrat, übernahm den Fall und erzielte im März 2025 ein rechtskräftiges Urteil. Burgenland Energie hat auf eine Berufung verzichtet und muss zudem die Verfahrenskosten tragen, wie bvz.at berichtet.
Der spannende Verlauf dieses Prozesses könnte weitreichende Folgen für viele Klein- und Mittelbetriebe in Österreich haben, die unbefristete Stromlieferverträge abschlossen. Mittlböck sieht den Fall als potenziellen Präzedenzfall: „Viele Kunden haben möglicherweise ähnliche Ansprüche,“ so der Jurist. Die Richterin stellte fest, dass der Kunde nachvollziehbar davon ausgehen konnte, 100 Prozent Ökostrom zu beziehen. Dies steht im Widerspruch zur Werbung von Burgenland Energie, die mit 100% Ökostrom wirbt, während der tatsächlich gelieferte Strom am Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) orientiert war. In der Urteilsbegründung wurde betont, dass dem Endkunden nicht ersichtlich war, dass der gelieferte Strom als „Graustrom“ gehandelt wurde.
Informationen für betroffene Unternehmen
Mit dem rechtskräftigen Urteil unterstreicht die Richterin, dass Burgenland Energie springende Preisänderungen nicht ausreichend kommunizierte. Insbesondere informierte das Unternehmen nicht über das Recht zur Kündigung des Stromliefervertrags innerhalb von vier Wochen nach der Preiserhöhung. Dies ist für viele Verbraucher ein zentrales Thema, denn Verbraucherzentrale erklärt, dass Kunden in der Regel ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen haben. Doch die Informationen zu diesen Preiserhöhungen sind oft schwer zu finden und können unter Umständen wie Werbung auftreten.
Patrick Mittlböck empfiehlt allen betroffenen Firmen, ihre Verträge genau zu prüfen und mögliche Rückforderungen geltend zu machen, sollte es zu ähnlichen Preiserhöhungen gekommen sein. Ansprüche verjähren nach drei Jahren, weshalb schnell gehandelt werden sollte. Die Kanzlei Brandl Talos veranstaltet regelmäßig Infoveranstaltungen zur Rückforderung, die für viele Betroffene von Bedeutung sind. Burgenland Energie hat ihrer Kundschaft in der Zwischenzeit geraten, sich bei Unsicherheiten an ihren Kundenbetreuer zu wenden.
Die aktuelle Entwicklung lässt aufhorchen, da in der Energiepreiskrise von 2022 bereits exorbitante Preiserhöhungen insbesondere bei Gas zu beobachten waren. Es bleibt spannend zu sehen, inwieweit dieses Urteil Auswirkungen auf die Praxis der Energieanbieter in Österreich haben wird. Der Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig es für Verbraucher ist, sich gut zu informieren und im Falle von Preiserhöhungen rechtzeitig zu handeln.
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Ort | Eisenstadt, Österreich |
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