Ehemaliger Lebenspartner vergewaltigt Frau in Wels – 10,5 Jahre Haft!

Erneuter Gewaltfall in Wels: Ein Mann wurde zu 10,5 Jahren Haft verurteilt wegen sexualisierter Gewalt gegen seine Ex-Partnerin.
Erneuter Gewaltfall in Wels: Ein Mann wurde zu 10,5 Jahren Haft verurteilt wegen sexualisierter Gewalt gegen seine Ex-Partnerin. (Symbolbild/ANAGAT)

Ehemaliger Lebenspartner vergewaltigt Frau in Wels – 10,5 Jahre Haft!

Wels, Österreich - Was ist in Wels passiert? Im Februar 2025 kam es zu einem schockierenden Vorfall, als ein Mann seine ehemalige Lebenspartnerin in ihrer Wohnung überfiel. Der Beschuldigte hatte die 47-Jährige aufgesucht, um persönliche Dinge abzuholen, nachdem sich das Paar getrennt hatte. Doch anstatt sich an das Trennungsabkommen zu halten, versuchte er, sich seiner Ex-Freundin anzunähern und wurde von ihr zurückgewiesen. Daraufhin soll das Unheil seinen Lauf genommen haben. Der Mann packte die Frau auf die Couch und zwang sie, mit ihm Sex zu haben. Dies berichtet nachrichten.at.

Besonders alarmierend ist die Tatsache, dass der Angeklagte bereits Vorverurteilungen hat, was zu einer erheblichen Verschärfung seiner Strafe führte. Er steht nun vor einer möglichen Haftstrafe von bis zu 15 Jahren. Das Gericht hat ihn jedoch zu zehneinhalb Jahren verurteilt. Der Fall ist allerdings noch nicht rechtskräftig, und die Justiz wird diesen Vorfall genau prüfen.

Geschlechtsspezifische Gewalt im Fokus

Der Vorfall in Wels ist Teil eines größeren Problems: Geschlechtsspezifische Gewalt ist nicht nur ein lokal begrenztes Phänomen, sondern ein globales Menschenrechtsproblem. Gemäß dem Institut für Menschenrechte richtet sich geschlechtsspezifische Gewalt gegen Personen aufgrund ihres Geschlechts. Dabei sind Frauen unverhältnismäßig häufig von sexualisierter und häuslicher Gewalt betroffen. Dies wird in Österreich und vielen anderen Ländern zunehmend ernst genommen.

Im Jahr 2011 verabschiedete der Europarat die Istanbul-Konvention, die darauf abzielt, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt wirksam zu bekämpfen. Diese Konvention fordert Maßnahmen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene und legt den Fokus auf Prävention, Intervention, Schutz und Sanktionierung. Es ist unerlässlich, dass solche Maßnahmen flächendeckend umgesetzt werden, um den Opferschutz zu verbessern und geschlechtsspezifische Gewalt einzudämmen.

Forderungen nach besseren Hilfsangeboten

Die Notwendigkeit, ein umfassendes Netz an Unterstützungs- und Hilfsangeboten zu schaffen, wird immer dringlicher. Frauen, die von Gewalt betroffen sind, insbesondere solche mit Behinderungen, Migrantinnen oder wohnungslose Frauen, brauchen Zugang zu sicherer und angemessener Hilfe. Die Herausforderungen im Bereich der Umsetzung der Istanbul-Konvention bleiben groß; hier ist noch viel zu tun.

Der Fall in Wels ist ein weiterer eindringlicher Appell an die Gesellschaft, entschlossener gegen Gewalt vorzugehen und den betroffenen Frauen den notwendigen Rückhalt zu geben. Nur gemeinsam können wir eine Veränderung herbeiführen und sicherstellen, dass niemand in unserem Land unter geschlechtsspezifischer Gewalt leiden muss.

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OrtWels, Österreich
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