Konkursverfahren gegen Völkermarkter Bauunternehmer eröffnet!
Am 28.08.2025 wurde ein Konkursverfahren gegen Bauunternehmer Michael Blasnegger in Völkermarkt eröffnet. Gläubiger können bis 16.09.2025 Forderungen anmelden.

Konkursverfahren gegen Völkermarkter Bauunternehmer eröffnet!
Am heutigen Tag, dem 28. August 2025, hat das Landesgericht Klagenfurt ein Konkursverfahren über das Vermögen des Bauunternehmers Michael Blasnegger aus Mittertrixen, Gemeinde Völkermarkt, eröffnet. Blasnegger, der im Bereich Estrichverlegung tätig war, sieht sich mit einer unerfreulichen Situation konfrontiert, die auf einen Antrag von Gläubigern zurückgeht. Diese Nachrichten lassen die Bauwirtschaft in der Region aufhorchen, denn ein solcher Schritt hat nicht nur Auswirkungen auf den Unternehmer selbst, sondern auch auf die zahlreichen Kunden und Partner, mit denen er über die Jahre hinweg zusammengearbeitet hat. Informationen über die Höhe der Vermögenswerte und bestehenden Schulden sind bislang nicht bekannt, was die Unsicherheit noch verstärkt, wie die vk24 berichtet.
Insolvenzverwalter Dr. Manfred Opetnik aus Völkermarkt wurde in diesem Zusammenhang bestellt, um den weiteren Verlauf des Verfahrens zu leiten. Gläubiger sind angehalten, ihre Forderungen beim Kreditschutzverband von 1870 bis zum 16. September 2025 anzumelden. Bedeutet das für viele, dass sie um Geld kämpfen müssen, das jetzt in der Luft schwebt? Die erste Gläubigerversammlung sowie die Berichts- und Prüfungstagsatzung sind bereits für den 30. September 2025 angesetzt, was für einige Gläubiger sicherlich ein ersehntes Licht am Ende des Tunnels bedeutet.
Ein Blick auf den Bauvertrag in der Insolvenz
Dieses Verfahren steht nicht isoliert da. Gerade im Bauwesen sind solche Entwicklungen nicht neu, da Vertragsverhältnisse in der Insolvenz immer komplexer werden. Laut einem Leitfaden von der Seite Nahmereinicke sind die Auswirkungen für Bauherren und Subunternehmer erheblich. Falls ein Bauunternehmen in die Insolvenz gerät, müssen verschiedene Aspekte, wie laufende Bauverträge, geklärt werden. Bauherren können sich in solch einer Situation in einem rechtlichen Schlamassel wiederfinden, da bestehende Verträge nicht einfach weggeworfen werden können.
Der Bauvertrag bleibt während der Insolvenz in der Regel bestehen. Bauherren sollten schnell reagieren und sich über mögliche rechtliche Schritte informieren. Wer mit einem insolventen Unternehmen arbeitet, muss handeln, um das eigene Geld und gegebenenfalls die Bauprojekte zu retten. Es fordert sowohl Juristen als auch Bauherren viel Fingerspitzengefühl, um in dieser delikaten Angelegenheit das beste Ergebnis zu erzielen.
Die kommenden Wochen werden entscheidend für Michael Blasnegger und seine Gläubiger sein, und die Entwicklungen rund um das Insolvenzverfahren werden genau beobachtet. Hier ist jede Entscheidung maßgeblich und kann für viele die Wende bringen, die sie benötigen. Man darf gespannt sein, wie es weitergeht und ob die betroffenen Gläubiger immerhin einen Teil ihrer Forderungen zurückhalten können. Der Bau, der irgendwann zusammengebrochen ist, steht jetzt im Fokus – und die Zeichen stehen auf Veränderung.