Insolvenz-Schock in Hermagor: PBG GmbH mit 46.000 Euro Überschuldung!
In Hermagor wurde ein Insolvenzverfahren über die PBG Projektentwicklungs- und Beratungs GmbH mit einer Überschuldung von 46.000 Euro eröffnet.

Insolvenz-Schock in Hermagor: PBG GmbH mit 46.000 Euro Überschuldung!
In einer unerfreulichen Wende der Ereignisse wurde bekannt, dass die „PBG Projektentwicklungs- und Beratungs GmbH“ mit Sitz in 9620 Hermagor, St. Lorenzen im Gitschtal, Insolvenz angemeldet hat. Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) hat das Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet, wie meinbezirk.at berichtet. Die GmbH, die seit ihrer Gründung im Jahr 2002 mit Finanzierung, Förderung und Genehmigung von Projekten beschäftigt war, sah sich zuletzt schwerwiegenden finanziellen Schwierigkeiten gegenüber.
Insgesamt sind zwei Gläubiger betroffen, jedoch keine Dienstnehmer des Unternehmens. Die Verbindlichkeiten belaufen sich auf etwa 50.000 Euro, während die Aktiva nur rund 4.000 Euro betragen. Dies führt zu einer alarmierenden Überschuldung von ca. 46.000 Euro. Wie die akv.at unterstreicht, war auch die positive Bilanz der vergangenen Jahre kein Schutz vor den jetzt entstandenen finanziellen Nöten.
Gründe für die Insolvenz
Die Ursache für die Insolvenz liegt in einer Reihe von steuerlichen Mehrbelastungen, die sich als nicht mehr tragbar erwiesen. Zudem gab es in den letzten Jahren mehrere umfangreiche abgabenbehördliche Prüfungen, die zusätzlich zur finanziellen Belastung beitrugen. Am 10. Oktober 2023 wurde in einer außerordentlichen Generalversammlung die Auflösung des Unternehmens und die Einleitung eines Liquidationsverfahrens beschlossen. Der Geschäftsführer der GmbH, Herr Mag. Gunther Georg Marwieser, wurde von seiner Position abberufen und zum Liquidator bestellt.
Nach 23 Jahren im Geschäft waren bis zu sechs Mitarbeiter für die PBG Projektentwicklungs- und Beratungs GmbH beschäftigt. Trotz positiver Jahresergebnisse konnte das Unternehmen den letzten Prüfungen und den daraus resultierenden steuerlichen Herausforderungen nicht standhalten. Das Insolvenzverfahren sieht nun vor, dass keine Fortführung des Unternehmens oder ein Sanierungsplan in Aussicht steht.
Was nun?
Für jene Gläubiger, die Ansprüche geltend machen möchten, besteht die Möglichkeit, bis zum 22. September 2025 Forderungen über den AKV EUROPA einzureichen. Diese können per E-Mail an klagenfurt@akveuropa.at übermittelt werden. Die Insolvenz zeigt einmal mehr, wie schnell es selbst etablierten Unternehmen ergehen kann, wenn unerwartete finanzielle Belastungen auftreten.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation für die betroffenen Gläubiger entwickeln wird und welche Lehren aus dieser Insolvenz gezogen werden können, um zukünftige Engpässe zu vermeiden. Die PBG Projektentwicklungs- und Beratungs GmbH wird nun in die Geschichtsbücher eingehen, doch bleibt die Hoffnung, dass andere Unternehmen aus den Herausforderungen lernen und gestärkt hervorgehen können.