Gastronomen im Burgenland fordern faire Löhne für Saisonkräfte!

Gastronomen im Burgenland klagen über zu niedrige Löhne und fordern fairere Entlohnung für Saisonkräfte in der Gastronomie.
Gastronomen im Burgenland klagen über zu niedrige Löhne und fordern fairere Entlohnung für Saisonkräfte in der Gastronomie. (Symbolbild/ANAGAT)

Gastronomen im Burgenland fordern faire Löhne für Saisonkräfte!

Güssing, Österreich - Im Südburgenland brodelt es: Gastronomen machen ihrem Unmut über die Unterstützung durch das Land Luft. Ein anonym bleibender Gastronom berichtet von wachsender Unzufriedenheit unter seinen Kollegen. Franz Perner, Spartengeschäftsführer für Tourismus und Freizeitwirtschaft, bestätigt die Beschwerden und kritisiert den „verfälschten“ Arbeitsmarkt, der den Betrieben das Leben schwer macht. Trotz der marktüblichen Entlohnung für Top-Servicekräfte von rund 2.300 Euro netto bieten die Betriebe für ungelerntes Personal nur 1.500 Euro brutto an, was laut Kammer als viel zu niedrig erachtet wird.

Die Lage ist angespannt, denn die Gastronomen suchen dringend nach Saisonarbeitskräften, nicht nach Praktikanten. Die Mindestentlohnung für Saisonkräfte liegt mittlerweile ebenfalls bei etwa 2.300 Euro netto.

Erneuerungen im Burgenland

Ein Lichtblick inmitten dieser Herausforderungen ist die anstehende Sanierung des Burgrestaurants in Güssing. Für etwa zwei Millionen Euro wird das Restaurant umgebaut, und die Eröffnung ist für Anfang Juli geplant. Rund 25 Veranstaltungen sind im Sommer geplant, was zusätzliche Hilfskräfte erforderlich macht. Betreut wird das Burgrestaurant von der Gästehäuser und Küchen Burgenland GmbH, die mittlerweile über 1.300 Betten an sechs Standorten im Burgenland verfügen. Geschäftsführer Klaus Glavanics und Oliver Snurer haben die Fusion der Gästehäuser mit den Küchen Burgenland im Jahr 2023 erfolgreich umgesetzt.

Die Saisonarbeit stellt insgesamt einen wichtigen Pfeiler in der Gastronomie dar. Durch die saisonalen Schwankungen, wie etwa in Strandcafés im Sommer oder Skihütten im Winter, wird eine flexible Personalbeschaffung notwendig. Saisonkräfte finden sich häufig in typischen Positionen wie Servicekraft, Köche oder Hilfspersonal aus verschiedenen Gastronomiebetrieben wieder. Dabei reicht das Angebot von Strand- und Seerestaurants bis hin zu Event-Caterings und Biergärten. Mit einem befristeten Arbeitsverhältnis, das im Regelfall von 1. Mai bis 30. September gilt, sind viele Arbeitnehmer dabei.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar: Saisonarbeitsverträge, die befristet sind, müssen ein klares Enddatum enthalten und können nicht einseitig gekündigt werden. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung durch den Arbeitgeber haben die Arbeitnehmer Anspruch auf Schadensersatz, ebenso, wenn sie selbst kündigen. Wichtig ist, dass die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und die Beschäftigungsverhältnisse gut dokumentiert werden. Saisonkräfte haben außerdem einen Anspruch auf Urlaub, der gemäß dem Bundesurlaubsgesetz anteilig berechnet wird.

Die Branche bietet durch die steigenden Verdienstmöglichkeiten – bis zu 3.000 Euro brutto für Servicekräfte – auch Anreize. Dabei können Saisonarbeiter auch ihre Freizeit nutzen, um Sport in den beeindruckenden Alpen und an den schönen Seen zu genießen. Viele erleben die Arbeit in diesen temporären Jobs als Möglichkeit, neue Bekanntschaften zu schließen und wertvolle Netzwerke aufzubauen.

Wie die Situation im Burgenland weitergeht, bleibt spannend. Die Gastronomie steht vor Herausforderungen, doch mit den richtigen Maßnahmen und einer fairen Entlohnung könnten die Löhne vielleicht aus dem Lot gebracht werden. Die Gastronomen wenden sich hoffentlich bald an die richtigen Stellen, um die nötige Unterstützung zu erhalten, die ihnen zusteht.

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OrtGüssing, Österreich
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