Lkw-Fahrer in Feldkirchen: 55 Verstöße bei Kontrolle aufgedeckt!

Feldkirchen, Österreich - In Feldkirchen, wo schwerer Verkehr an der Tagesordnung ist, sorgte eine aktuelle Kontrolle für Aufregung. Ein 45-jähriger Lkw-Fahrer wurde von der Polizei am 7. April während einer solchen Überprüfung angehalten. Er zog durch die Auswertung seines digitalen Kontrollgerätes den Verdacht auf sich, da massive Unregelmäßigkeiten bei seinen Lenk- und Ruhezeiten festgestellt wurden. Laut Kleine Zeitung gab es daraufhin eine umfassende Untersuchung, und der Verdacht auf Manipulation wurde erhärtet.
Die detaillierte Auswertung ergab, dass dem Fahrer insgesamt 13 Fälle von Manipulation nachgewiesen wurden. Dabei handelt es sich um schwerwiegende Verstöße gegen das Kraftfahr- und das Führerscheingesetz. Laut meinbezirk.at wurde die Neuberechnung der Zeiten schließlich auf insgesamt 55 Übertretungen angesetzt. Dieser Golf durch die Vorschriften bringt nun ernste Konsequenzen mit sich: Der Fahrer wird sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der Bezirkshauptmannschaft St. Veit/Glan zur Anzeige gebracht.
Regeln für Lenk- und Ruhezeiten
Gewerbliche Fahrer sind gesetzlich verpflichtet, strenge Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten. Diese Vorschriften sind nicht ohne Grund festgelegt. Sie sollen nicht nur die Sicherheit des Fahrers, sondern auch die der anderen Verkehrsteilnehmer gewährleisten. Die maximale tägliche Lenkzeit beträgt 9 Stunden, wobei diese zweimal pro Woche auf 10 Stunden angehoben werden kann. Zudem darf die Wochenlenkzeit 56 Stunden nicht überschreiten, und in einem Zeitraum von zwei Wochen sind maximal 90 Stunden erlaubt. Um die Sicherheit weiter zu fördern, ist nach 4,5 Stunden Lenkzeit eine Pause von 45 Minuten Pflicht, die unterteilt werden kann, um flexibler zu sein, so berichtet ADAC.
Die digitale Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten ist seit dem 1. Mai 2006 für Neufahrzeuge über 3,5 Tonnen Pflicht. Die hierfür eingesetzte Fahrerkarte wird von TÜV, Dekra oder den zuständigen Behörden ausgestellt. Die Kontrollen erfolgen durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) und die Polizei. Verstöße können für Fahrer und Unternehmer empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen, die bis zu 5000 Euro für den Fahrer und bis zu 30.000 Euro für die Firmenchefs betragen können.
Einige Ausnahmen gibt es, etwa bei außergewöhnlichen Umständen, jedoch nicht bei vorhersehbaren Ereignissen wie Verkehrsstaus oder niederschlagsbedingten Problemen. Auch wenn diese Vorschriften manch einem Fahrer als lästig erscheinen, der Sinn dahinter ist offensichtlich: Sicherheit im Straßenverkehr hat höchste Priorität. Die Vorfälle in Feldkirchen stellen einmal mehr klar, dass die Behörden scharf auf diese Regelungen achten.
In Zukunft bleibt zu hoffen, dass solch gravierende Vorfälle wie der aktuell aufgedeckte Fall nicht zur Regel werden und die Fahrer sich an die geltenden Vorschriften halten, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
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Ort | Feldkirchen, Österreich |
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