Freispruch für Afghane: Skandal um sexuellen Missbrauch in Feldkirch!

Ein 19-jähriger Afghaner wurde am Landesgericht Feldkirch freigesprochen, weil er das Alter eines 12-jährigen Mädchens nicht kannte.
Ein 19-jähriger Afghaner wurde am Landesgericht Feldkirch freigesprochen, weil er das Alter eines 12-jährigen Mädchens nicht kannte. (Symbolbild/ANA)

Feldkirch, Österreich - Am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg wurde ein 19-jähriger Afghane wegen sexuellen Missbrauchs einer 12-jährigen Schülerin freigesprochen. Der Richter begründete seine Entscheidung damit, dass der Angeklagte möglicherweise das tatsächliche Alter des Mädchens nicht kannte, jedoch die Willigkeit des Mädchens ausgenutzt habe. Hätte es zu einem Schuldspruch gekommen, hätte der Angeklagte mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen müssen, berichtet die Krone.

Der Angeklagte und das Opfer lernten sich Anfang des letzten Jahres über die Nachrichtenplattform Snapchat kennen und trafen sich mehrmals. Der Vorfall, der zu den Anklagen führte, soll Anfang Juli in der Wohnung der Großmutter des Mädchens stattgefunden haben. Während er den Geschlechtsverkehr bestritt, gab der Angeklagte an, es habe lediglich einen Kuss auf die Wange gegeben. Er behauptete zudem, dem Mädchen „Vapes“ verkauft zu haben, nachdem sie ihm gesagt hatte, sie sei 16 Jahre alt. Aus religiösen Gründen dürfe er keinen Sex vor der Ehe haben und habe zusätzlich eine Freundin.

Ein Spiel mit doppeltem Boden

Das Mädchen und eine Freundin berichteten, dass sie mit dem Angeklagten „Wahrheit oder Pflicht“ gespielt hätten, wobei der Angeklagte geäußert habe, Geschlechtsverkehr haben zu wollen. Die Freundin des Mädchens bestätigte die Aussage des Opfers. Ein zentrales Argument des Richters war, dass das Mädchen dem Angeklagten gegenüber angegeben hatte, sie sei 15 Jahre alt. Ein Nachweis, dass der Angeklagte wusste, dass sie tatsächlich erst 12 war, konnte nicht erbracht werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Diese Vorfälle werfen ein Licht auf das Phänomen des Cybergrooming, einem Begriff, der die gezielte Kontaktaufnahme mit Minderjährigen im Internet zum Zweck des sexuellen Missbrauchs beschreibt. Wie die anwalts.de erläutert, sind Täter oft sehr geschickt darin, sich in Chatrooms als gleichaltrige Kinder auszugeben, um Vertrauen zu gewinnen. Solche, oft über mehrere Schritte erfolgenden Kontakte, können bereits ausreichen, um eine Straftat darzustellen.

Einfluss von sozialen Medien

Die häufigsten Plattformen, auf denen Cybergrooming stattfindet, sind YouTube, TikTok, Instagram und verschiedene Messenger-Apps. Täter versuchen, ein Vertrauensverhältnis zu ihren Opfern aufzubauen und weichen oft auf privatere Kommunikationskanäle aus. Ein zentraler Aspekt ist hierbei die Manipulation, die sowohl online als auch offline in sexuelle Handlungen münden kann, wie das Beauftragte für sexuelle Gewalt im Internet beschreibt.

Die strafrechtlichen Konsequenzen für Cybergrooming sind gravierend. Eltern, Lehrer und Jugendliche sollten über die Risiken informiert sein, da die gesetzliche Strafe für diese Taten zwischen drei Monaten und fünf Jahren Freiheitsstrafe liegen kann. Es wird geraten, im Falle eines Verdachts keine Angaben bei der Polizei zu machen, um sich nicht selbst zu belasten und statt dessen rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

In einer Zeit, in der digitale Kommunikation omnipräsent ist, bedarf es besonderer Wachsamkeit. Es ist unerlässlich, Kinder und Jugendliche über die Risiken sowie den Schutz vor sexueller Gewalt im Internet aufzuklären und sie zu ermutigen, offen über ihre Erlebnisse zu kommunizieren.

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Ort Feldkirch, Österreich
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