Steuerrevolution 2025: Düstere Zeiten für Immobilienbesitzer!

Die Bundesregierung setzt ab Juni 2025 umfassende steuerliche Änderungen um, die Unternehmen und Privatpersonen betreffen.
Die Bundesregierung setzt ab Juni 2025 umfassende steuerliche Änderungen um, die Unternehmen und Privatpersonen betreffen. (Symbolbild/ANA)

Schwaz, Österreich - In Österreich gibt es zur Zeit kräftige Veränderungen im Steuerrecht! Die Bundesregierung hat seit Jahresbeginn 2025 Maßnahmen zur Budgetsanierung ergriffen, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen. Die aktuellen Änderungen, die am 30. Juni 2025 weiterführende Regelungen nach sich ziehen werden, sind bereits in vollem Gange. Dabei ist vor allem der Wegfall der Steuerbefreiungen für Photovoltaik-Module und Elektroautos bemerkenswert, wie rofankurier.at berichtet.

Ein besonderes Augenmerk sollten Grundstücksbesitzer auf die neuen Regelungen zur Immobilienertragssteuer legen. Der Zuschlag auf den Veräußerungsgewinn bei Grundstücksverkäufen wurde um 30 Prozent erhöht, wenn diese nach dem 31. Dezember 2024 umgewidmet wurden. Zudem wird die Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaften, die Grundstücke besitzen, relevant. Hier sinkt der Prozentsatz übertragener Gesellschaftsanteile von 95 auf 75 Prozent. Ab einem Verkaufsanteil von 75 Prozent greift ein Grunderwerbsteuertatbestand.

Details der steuerlichen Neuerungen

Ein weiterer gravierender Punkt sind die Auswirkungen durch die Rückkehr der „kalten Progression“, die durch das Aussetzen der Anpassung steuerlich maßgebender Beträge an die Jahresinflation eine höhere Steuerbelastung zur Folge hat. Damit werden viele Steuerzahler in eine ungünstigere Lage versetzt, da ihre Steuerlast trotz möglicherweise stagnierender Einkommen steigt.

Die neuen Vorschläge sind Teil des umfassenden Regierungsprogramms 2025-2029, das am 27. Februar 2025 vorgestellt wurde. Dieses Dokument umfasst über 200 Seiten und legt den Fokus auf Vereinfachung, Effizienzsteigerung sowie Entbürokratisierung. Steuerliche Anreize sollen mehr Beschäftigung schaffen und die Arbeitszeiten erhöhen, wobei von einer >Verlängerung des Spitzensteuersatzes von 55% und einer Erhöhung des Freibetrags für sonstige Bezüge von EUR 620 die Rede ist. Diesbezügliche Details sind unter kpmg.com zu finden.

Auswirkungen auf Unternehmen

Unternehmen dürfen sich auf steuerliche Maßnahmen freuen, die darauf abzielen, die Arbeitgeberzuweisungen und Mitarbeiterprämien zu verbessern. Die steuerfreie Prämie für Mitarbeiter:innen wird erhöht, und neue Modelle für den Zuverdienst in der Alterspension werden ins Auge gefasst. Die Abschaffung des „Berufsverbots“ bei Betriebsübergaben und die Erhöhung des Veräußernungsfreibetrags von EUR 7.300 auf 45.000 sind ebenfalls zu erwarten. Über die effekiven Schritte, die ab 1. Januar 2027 wirksam werden, informiert auch bdo.at.

Zusätzlich wird im neuen Steuerprogramm ein Lückenschluss bei sogenannten „Share Deals“ ab dem 1. Juli 2025 erwartet, was ein Mehraufkommen von rund EUR 200 Millionen in die Staatskassen bringen könnte. Im Verdacht steht allerdings auch eine Erhöhung der Wettgebühr und die Anhebung der Glücksspielabgabe. Ebenso wird eine Überprüfung der staatlichen Nebengebühren beim Erwerb des ersten Eigenheims angestrebt.

Wie sich diese umfassenden Änderungen letztlich ausgewirken, wird die Zukunft zeigen. Doch eines ist sicher: In puncto Steuerrecht wird es in Österreich nicht ruhiger! Für weitere Informationen stehen Beratungsunternehmen wie Geisler Hirschberger + Partner (GHP) bereit, die Unterstützung bei diesen Änderungen anbieten.

Details
Ort Schwaz, Österreich
Quellen