Grunderwerbsteuer-Änderungen: Immobilienkäufer müssen jetzt aufpassen!

Die Grunderwerbsteuer in Hartberg-Fürstenfeld wird ab 1.7.2025 verschärft. Wichtige Änderungen für Immobilientransaktionen stehen an.
Die Grunderwerbsteuer in Hartberg-Fürstenfeld wird ab 1.7.2025 verschärft. Wichtige Änderungen für Immobilientransaktionen stehen an. (Symbolbild/ANA)

Rohrbach, Österreich - Im Rahmen der bevorstehenden gesetzlichen Änderungen im Budgetbegleitgesetz 2025 plant die Bundesregierung eine deutliche Verschärfung der Grunderwerbsteuer (GrESt) für Immobiliengesellschaften. Der Entwurf zielt darauf ab, die Steuerpflicht bei Anteilsübertragungen zu erweitern, um damit die öffentliche Hand zu entlasten und die Steuerbasis zu verbreitern. Laut Mein Bezirk wird derzeit Grunderwerbsteuer fällig, wenn 95 Prozent der Anteile einer Gesellschaft übergeben werden, die Immobilien besitzt. Diese Schwelle soll nun auf 75 Prozent gesenkt werden.

In einem weiteren Schritt wird eine striktere Regelung für Personengesellschaften eingeführt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die GrESt bereits dann ausgelöst wird, wenn innerhalb von fünf Jahren mindestens 95 Prozent der Anteile auf neue Gesellschafter übertragen werden. Auch Kapitalgesellschaften werden von der neuen Regelung erfasst. Zudem verlängert sich der Betrachtungszeitraum für Anteilserwerbe von fünf auf sieben Jahre, sodass auch mittelbare Anteilserwerbe steuerpflichtig werden.

Was ändert sich konkret?

Die Änderungen haben weitreichende Konsequenzen für Investoren, die in Immobilienunternehmen tätig sind. Die neue Regelung führt nicht nur zu einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage für Immobiliengesellschaften, sondern umfasst auch die Verschärfung der makroökonomischen Rahmenbedingungen. Die Bestimmungen treten am 1. Juli 2025 in Kraft, weswegen dringender Handlungsbedarf für derzeitige Transaktionen besteht.

Erfreulicherweise wird auch der Hochwasserschutz in der Gemeinde Rohrbach angegangen, wo bereits Vorbereitungen für das größte Hochwasserschutzprojekt getroffen werden. Die Tal- und Einzugsgebietsgeographie von Rohrbach macht es notwendig, vorausschauend zu planen, um künftige Schäden zu vermeiden. Diese Maßnahmen sind besonders bedeutsam, nachdem Ereignisse im Juni 2024 ein Umdenken in der Gemeinde erforderlich machten.

Ein Blick über die Grenzen

Die Auswirkungen der Grunderwerbsteuer beschränken sich jedoch nicht nur auf Österreich. Im Zuge eines Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) in Deutschland müssen auch Unternehmen, die beim Verkauf von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften mit internationaler Struktur operieren, mit einer Grunderwerbsteuer rechnen. Laut Finanzen Steuern gilt dies, unabhängig von der Länge der Beteiligungskette, wenn 90 Prozent oder mehr der Anteile übertragen werden.

Mit der neuen Regelung zur Grunderwerbsteuer können auch international tätige Unternehmen auf Herausforderungen stoßen. So sind Umstrukturierungen mit einer Drittstaaten-Verbindung problematisch, da die Steuerbefreiung nach deutschem Recht strengen Voraussetzungen unterliegt und oft nicht greift.

Abgerundet wird das Bild durch die vielfältigen Grunderwerbsteuersätze in Deutschland. Diese variieren je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 %, was für Unternehmen und Käufer von Bedeutung ist, um die steuerlichen Verpflichtungen korrekt zu handhaben. PwC weist darauf hin, dass eine frühzeitige Analyse der steuerlichen Risiken für Unternehmen essenziell ist.

Die anstehenden Änderungen bei der Grunderwerbsteuer sind also kein leichtes Thema. Für Investoren wird es entscheidend sein, sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen, um mögliche negative finanzielle Konsequenzen zu minimieren.

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Ort Rohrbach, Österreich
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