87-Jähriger prallt betrunken gegen Betonsäule – Unfall in Wels!

Ein 87-jähriger Autofahrer in Wels verunfallte alkoholisiert und prallte gegen eine Betonsäule. Verletzungen und Anzeigen folgen.
Ein 87-jähriger Autofahrer in Wels verunfallte alkoholisiert und prallte gegen eine Betonsäule. Verletzungen und Anzeigen folgen. (Symbolbild/ANA)

Lichtenegger Straße, Wels, Österreich - Am Abend des 31. Mai 2025 kam es in Wels zu einem bedauerlichen Verkehrsunfall. Die Polizei wurde kurz nach 21 Uhr zur Lichtenegger Straße gerufen, nachdem ein 87-jähriger Welser mit seinem Auto einen geparkten Wagen touchierte. Doch das blieb nicht der einzige Zwischenfall: Nach dem Zusammenstoß verlor der Pensionist die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte gegen eine Betonsäule.

Der alte Herr wurde bei dem Unfall verletzt und musste mit der Rettung ins Klinikum Wels gebracht werden. Am Unfallort wurde zudem ein Alkovortest durchgeführt, der positiv ausfiel. Anschließend bestätigte ein Alkomattest im Klinikum eine Blutalkoholkonzentration von 0,37 mg/l, was 0,74 Promille entspricht. Diese Werte liegen deutlich über der zulässigen Grenze, die in Österreich 0,5 Promille beträgt. Ab diesem Wert gilt man als relativ fahruntüchtig und in der Folge drohen erhebliche rechtliche Konsequenzen.

Rechtliche Konsequenzen bei Alkohol am Steuer

Die Promillegrenze ist in Österreich klar geregelt. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot, während für alle anderen Autofahrer ab 0,5 Promille Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote drohen. Bei einer ersten Ordnungswidrigkeit kann das Bußgeld bis zu 500 Euro betragen, zusätzlich kommen zwei Punkte in das Fahreignungsregister und ein Monat Fahrverbot hinzu. Doch bei einem schwereren Verstoß, wie dem des Pensionisten, könnten die Strafen laut ADAC noch drastischer ausfallen: Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig und es sind Freiheitsstrafen oder eine längerfristige Entziehung der Fahrerlaubnis möglich.

Für den 87-Jährigen könnten die rechtlichen Folgen erheblich sein. Laut anwalt.de drohen ihm bei einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt Geldstrafen zwischen 30 und 60 Tagessätzen, während die Sperrfrist zur Wiedererteilung seines Führerscheins zwischen 12 und 15 Monaten liegen könnte.

Ein gefährlicher Vorfall

Die Tatsache, dass der Mann nicht nur einen geparkten Pkw beschädigte, sondern auch erheblichen Schaden anrichtete, wirft Fragen auf. Alkohol am Steuer gefährdet nicht nur den Fahrer selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Der geparkte Wagen erlitt bei dem Vorfall leichte Schäden an der linken Stoßstange. Es steht zu hoffen, dass der Unfall für den Senior eine Lehre ist und solche gefährlichen Entscheidungen in Zukunft unterbleiben.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Gesetze rund um Alkohol im Straßenverkehr nicht nur restriktiv sind, sondern auch notwendig, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Der Vorfall in Wels sollte als eindringliche Erinnerung dienen, dass niemand über derart gefährlichen Entscheidungen stehen sollte.

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Ort Lichtenegger Straße, Wels, Österreich
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