Balkon ohne Geländer: 53-Jähriger stürzt beim Rauchen in Steyr-Land

Balkon ohne Geländer: 53-Jähriger stürzt beim Rauchen in Steyr-Land
Steyr-Land, Österreich - In der Nacht zum 18. Juni 2025 kam es in einem Wohnhaus im Bezirk Steyr-Land zu einem schweren Vorfall. Gegen 1.40 Uhr wurde die Polizei alarmiert, nachdem ein 53-jähriger Mann vom Balkon gestürzt war. Laut den Angaben von Tips hörte ein Angehöriger gegen 1 Uhr Geräusche und fand den Mann in einer hilflosen Lage am Boden liegend vor. Der Verunglückte war zum Rauchen auf den Balkon gegangen, doch dieser war offenbar ohne jegliches Geländer, was den drastischen Sturz zur Folge hatte.
Der Mann wurde umgehend mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. Dieser Fall wirft nicht nur Fragen zur Sicherheit auf, sondern auch auf die Notwendigkeit von strengen Vorschriften für Balkongeländer. Wie aus weiteren Informationen hervorgeht, sind Balkongeländer in Österreich nach spezifischen Richtlinien geregelt, um die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten.
Gesetzliche Sicherheitsvorschriften
Balkongeländer sollten nicht nur ästhetisch ansprechend, sondern vor allem sicher gestaltet sein. Laut Heimundwerk müssen Balkongeländer eine Mindesthöhe von 90 cm aufweisen, wobei die Anforderungen je nach Region und Absturzgefahr variieren können. Höhere Balkongeländer sind erforderlich, wenn eine erhöhte Absturzgefahr besteht.
Die Sicherheit wird zudem durch Vorschriften gewährleistet, die besagen, dass die Abstände zwischen den Streben maximal 12 cm betragen dürfen. Dies soll verhindern, dass Personen, insbesondere Kinder, durch diese Lücken fallen können. Auch die Verwendung robuster Materialien wie Edelstahl, Glas oder Holz ist vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass das Geländer dem Gewicht eines Erwachsenen standhält.
Notwendigkeit von Absturzsicherungen
In Österreich gibt es klare Regelungen zur Absturzsicherung: Bei einer Fallhöhe von 60 cm oder höher ist ein Geländer notwendig. Besonders bei größeren Höhen müssen strenge Richtlinien eingehalten werden, wie sie Leeb beschreibt. So muss beispielsweise ein Geländer bei einer Fallhöhe von mehr als 1 m mindestens 1 m hoch sein.
Die Vorschriften sind darauf ausgelegt, die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten und Unfälle wie den des 53-Jährigen zu verhindern. Wie wichtig solche Sicherheitsvorkehrungen sind, zeigt der bedauerliche Vorfall, bei dem ein einfaches Rauchen auf dem Balkon in einer Tragödie endete.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei der Planung und Konstruktion von Balkongeländern sowohl die Ästhetik als auch die Sicherheit höchste Priorität haben sollten. Die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien ist entscheidend, um ähnliche Vorfälle künftig zu vermeiden.
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Ort | Steyr-Land, Österreich |
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