Kärntner Feuerwehrjugend: Eintrittsalter jetzt schon mit sechs Jahren!

Kärnten senkt das Eintrittsalter zur Feuerwehrjugend auf sechs Jahre. Ziel: Frühe Verantwortung und Förderung ehrenamtlichen Engagements.
Kärnten senkt das Eintrittsalter zur Feuerwehrjugend auf sechs Jahre. Ziel: Frühe Verantwortung und Förderung ehrenamtlichen Engagements. (Symbolbild/ANA)

Spittal an der Drau, Österreich - Ein wichtiger Schritt für die Kärntner Feuerwehrjugend: Künftig können bereits Kinder ab sechs Jahren in die Feuerwehrjugend eintreten, anstatt wie bisher erst ab zehn Jahren. Diese Änderung ist Teil der angekündigten Novellierung des Kärntner Feuerwehrgesetzes, die in einer kommenden Regierungssitzung beschlossen werden soll. Feuerwehrreferent und Landesrat Daniel Fellner bezeichnet diese Anpassung als ein starkes Zeichen für die Feuerwehren im Land, die sich damit für eine nachhaltige Zukunft aufstellen möchten. Meine Freizeit berichtet, dass das Ziel hinter der Senkung des Eintrittsalters darin liegt, den Kindern frühzeitig Verantwortung zu vermitteln und sie aktiv in die Gemeinschaft einzubinden.

Diese Novellierung ist nicht nur eine neue Altersgrenze, sondern Teil einer umfassenden Ehrenamts-Offensive des Landes, die darauf abzielt, das Interesse an ehrenamtlichem Engagement auch im Erwachsenenalter zu fördern. Durch frühere Eintritte in die Feuerwehrjugend sollen Kinder nicht nur erste Erfahrungen im Team sammeln, sondern auch eine tiefere Bindung an das Ehrenamt entwickeln. Die Änderungen sind Teil eines größeren Reformpakets, das durch die notwendigen Anpassungen aufgrund der Forst-Gesetz Novelle in Bewegung gesetzt wurde, die unter anderem neue Regelungen zur Tragung der Waldbrandkosten beinhaltet.

Wichtige Änderungen im Überblick

  • Eintritt zur Feuerwehrjugend bereits mit sechs Jahren möglich.
  • Verpflichtender Widerruf der Jugendgruppe bei Unterschreitung der Mindestzahl an Mitgliedern wird zu einer „Kann-Bestimmung“ geändert.
  • Verordnungen des Landesfeuerwehrverbandes künftig online veröffentlicht.
  • Voranschlag, Rechnungsabschluss sowie Gefahrenabwehr- und Ausrüstungsplan werden ebenfalls online verfügbar gemacht.
  • Personen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Feuerwehreinsatz auslösen, müssen für die Kosten aufkommen.

Laut Kärntner Landesregierung soll die Novellierung nicht nur die Rahmenbedingungen verbessern, sondern auch eine nachhaltige Struktur für die Zukunft der Kärntner Feuerwehren schaffen. Dies wird als ein Schritt in die richtige Richtung angesehen, um das Ehrenamt in der Region zu stärken und den nachfolgenden Generationen ein starkes und aktives Feuerwehrwesen zu hinterlassen.

Mit diesen Änderungen wird ein Zeichen gesetzt, das hoffentlich viele Kinder und Jugendliche dazu motiviert, in die Fußstapfen ihrer Vorbilder zu treten und sich bereits in jungen Jahren für den Schutz ihrer Gemeinschaft einzusetzen. So wird der Grundstein für eine lebendige und tatkräftige Feuerwehrkultur in Kärnten gelegt.

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Ort Spittal an der Drau, Österreich
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