Wachsender Bedarf: Wohnbeihilfe NEU ab Juni für viele Kärntner!

Am 1. Juni 2023 treten Änderungen zur Wohnbeihilfe in Kärnten in Kraft. Erfahren Sie, wer anspruchsberechtigt ist und wie Antragstellung funktioniert.
Am 1. Juni 2023 treten Änderungen zur Wohnbeihilfe in Kärnten in Kraft. Erfahren Sie, wer anspruchsberechtigt ist und wie Antragstellung funktioniert. (Symbolbild/ANA)

Völkermarkt, Österreich - Eine große Welle an Anfragen und Anträgen zeigt deutlich, wie notwendig die neue Wohnbeihilfe in Kärnten ist. In den ersten vier Monaten nach der Einführung verzeichnete das zuständige Callcenter über 15.000 Anrufe und rund 10.000 Anträge. Diese hohe Nachfrage spiegelt den dringenden Bedarf wider, gerade in Zeiten steigender Betriebs- und Wohnkosten, die durch die Teuerung weiter angeheizt wurden, wie klick-kaernten berichtet.

Ab dem 1. Juni 2023 wird das System für die Wohnbeihilfe umfassend überarbeitet. Zu den wichtigsten Änderungen gehören angehobene Einkommensgrenzen und die stärkere Berücksichtigung von Kindern im Haushalt. Eine erfreuliche Nachricht für viele Familien in Kärnten: Die 10.000 Anträge in den ersten vier Monaten entsprechen nahezu den gesamten Antragszahlen des Vorjahres.

Erweiterter Anspruch und neue Antragsmodalitäten

Die neuen Regelungen ermöglichen es nun auch Personen mit geringen Einkommen, die ein Wohn- oder Fruchtgenussrecht besitzen und für die Betriebs­kosten aufkommen müssen, Wohnbeihilfe zu beantragen. Laut orf.at haben auch ältere Menschen, die ihr Haus an ihre Kinder überschrieben haben und selbst darin wohnen, die Möglichkeit, Betriebs­kostenunterstützung über die Wohnbeihilfe zu beantragen.

Die Antragstellung erfolgt ab dem 1. Juni online mit dem neuen Formular für Betriebs­kostenunterstützung für Eigentümer. Für die traditionelle Antragstellung sind auch analoge Optionen verfügbar, wobei das Formular um die Rubrik „Wohnrecht/vergleichbares Recht“ erweitert wurde. Dies stellt einen entscheidenden Schritt zur Sicherung der Wohnversorgung in Kärnten dar.

Details und Kriterien der Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe in Österreich soll einkommensschwachen Haushalten helfen, das Wohnen leistbarer zu gestalten, indem finanzielle Zuschüsse zu Mieten gewährt werden. Die Berechnung der Beihilfe variiert zwar je nach Bundesland, orientiert sich aber an klaren Kriterien, wie die Gesamtjahreseinkommen der Haushaltsmitglieder sowie die Haushaltsgröße. In Kärnten wird die maximale Miete pro Quadratmeter mit 7,20 Euro angesetzt, wie auf wohnnet.at ausführlich erläutert wird.

Zusätzlich wird in Kärnten eine Förderung für junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren in Höhe von 60 Euro pro Monat angeboten. Damit möchte die Landesregierung besonders den jüngeren Generationen unter die Arme greifen und ihnen den Zugang zu Wohnraum erleichtern.

Die Wohnbeihilfe wird auch weiterhin evaluiert und im Sinne der Bürger weiterentwickelt. Daher dürfen wir gespannt sein, welche weiteren Anpassungen die Landesregierung in den kommenden Monaten planen wird, um die Wohnsituation für alle Kärntnerinnen und Kärntner nachhaltig zu verbessern.

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Ort Völkermarkt, Österreich
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