Commerzialbank: Gutachten enthüllt Zahlungsunfähigkeit seit 1999!

Der Gutachtenbericht zur Commerzialbank Mattersburg belegt, dass die Bank bereits 1999 zahlungsunfähig war. Verantwortliche müssen jetzt vor Gericht.
Der Gutachtenbericht zur Commerzialbank Mattersburg belegt, dass die Bank bereits 1999 zahlungsunfähig war. Verantwortliche müssen jetzt vor Gericht. (Symbolbild/ANA)

Mattersburg, Österreich - Die aktuelle Lage rund um die Commerzialbank Mattersburg ist mehr als brisant. Ein umfassendes Gutachten von Karl Hengstberger hat nun ein düsteres Bild über die finanzielle Situation der Bank aufgezeigt. Laut den Ermittlungen war die Commerzialbank spätestens im Jahr 1999 zahlungsunfähig, und das schon lange bevor der Bankbetrieb gestoppt wurde. Der Bericht, der nahezu 600 Seiten umfasst, analysiert die Geschehnisse bis zu diesem kritischen Punkt und zeigt auf, dass die Bank nicht berechtigt war, Bankgeschäfte zu führen. Das geht aus einem Bericht von der kleinen Zeitung hervor.

Gegründet wurde die Commerzialbank 1996 von Martin Pucher. Er und die Co-Vorständin Franziska Klikovits hätten, so das Gutachten, aufgrund ihrer Kenntnisse über Bilanzmanipulationen die Zahlungsunfähigkeit der Bank erkennen müssen. Es flossen in den 20 Jahren nach der Gründung rund 2,9 Milliarden Euro auf 766 Einlagenkonten. Dennoch wurden Kredite in Höhe von 86,4 Millionen Euro an Kunden und nahestehende Personen vergeben, die wirtschaftlich nicht vertretbar waren. Besonders auffällig ist, dass 31,2 Millionen Euro dieser Kredite an Unternehmen gingen, die Puchers Fußballklub SV Mattersburg sponsorten.

Ungeklärte Finanzströme und überhöhte Vorstandsbezüge

Die Erkenntnisse aus dem Gutachten zeigen auch, dass die Bank in ihren Bilanzen nicht existente Forderungen an Kunden und Kreditinstitute auswies, die sich laut dem Jahresabschluss 2018 auf über 570 Millionen Euro summierten. Dies wirft ernsthafte Fragen zu den Finanzpraktiken auf. Hengstberger identifizierte in diesem Zusammenhang Abflüsse von rund 71 Millionen Euro aus einem nicht realen Geldkreislauf – ein klares Indiz für mögliche Bilanzfälschung. In der Wirtschaft wird dies als schweres Vergehen angesehen, das nach § 163a StGB in Österreich bestraft werden kann, da wesentliche Informationen falsch oder unvollständig dargestellt wurden. Ein Überblick zu Bilanzfälschungen und deren Konsequenzen findet sich auf Wikipedia.

Ein weiterer kritischer Punkt sind die hohen Vorstandsbezüge, die insgesamt 11,6 Millionen Euro brutto für die Jahre 2008 bis 2020 betrugen. Diese summierten sich und wurden von Hengstberger als unangemessen hoch im Vergleich zur Größe der Bank – mit lediglich neun Standorten und 74 Mitarbeitern – bewertet. Dazu kommen noch die exorbitanten Zahlungen an Konsulenten, wie das Gehalt von 12.000 Euro monatlich, das einer angeblichen Judolehrkraft zugesprochen wurde, woraus sich insgesamt 420.000 Euro summieren. Das macht die gesamte Situation nur noch fragwürdiger.

Ausblick und kommende Verhandlungstermine

Die Affäre hat auch juristische Konsequenzen. Am Landesgericht Eisenstadt findet am 17. Juli die nächste Verhandlung statt. Dabei müssen sich zwei Unternehmer wegen „unredlicher Gewährung von Kreditmitteln“ verantworten. Diese Verhandlung könnte die letzte im laufenden Prozess sein und wird mit Spannung erwartet, da sie entscheidend zur Klärung der Verantwortlichkeiten führen könnte.

Die Commerzialbank-Pläne wurden nicht nur durch internes Versagen, sondern auch durch das komplexe Zusammenspiel mit der Sponsoringpolitik von Martin Puchers Fußballverein erheblich beeinflusst. Diese Verstrickungen werfen einen Schatten auf die Zukunft der Bank und die Integrität des Finanzsystems in der Region. Die Diskussion über Bilanzfälschungen und deren Folgen wird uns wohl noch lange beschäftigen, und man darf gespannt sein, wie sich die rechtlichen Auseinandersetzungen entwickeln werden.

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Ort Mattersburg, Österreich
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