Verfassungsgerichtshof kippt Windkraft-Volksbefragung in Waidhofen!

Waidhofen an der Thaya: Volksbefragung zu Windkraftanlagen 2024 gesetzwidrig erklärt – Bürgermeister hält trotzdem an Ergebnis fest.

Waidhofen an der Thaya: Volksbefragung zu Windkraftanlagen 2024 gesetzwidrig erklärt – Bürgermeister hält trotzdem an Ergebnis fest.
Waidhofen an der Thaya: Volksbefragung zu Windkraftanlagen 2024 gesetzwidrig erklärt – Bürgermeister hält trotzdem an Ergebnis fest.

Verfassungsgerichtshof kippt Windkraft-Volksbefragung in Waidhofen!

In Waidhofen an der Thaya dreht sich aktuell alles um Windkraftanlagen und die damit verbundenen Bürgerbefragungen. Eine Volksbefragung, die im März 2024 durchgeführt wurde, stieß auf massive Kritik und musste nun vom Verfassungsgerichtshof für gesetzwidrig erklärt werden. Dieser Schritt kommt nicht überraschend, da die ursprüngliche Fragestellung, ob der Gemeinderat die notwendigen Maßnahmen zur Errichtung von drei bis maximal fünf Windrädern auf dem Predigtstuhl beschließen solle, als missverständlich und unklar erachtet wurde. Der VfGH hob daher die Anordnung der Volksbefragung auf und entschied, dass solche Fragen in direkt-demokratischen Verfahren klar und eindeutig formuliert sein müssen, um Missverständnisse zu vermeiden. Dies berichtet der Kurier.

Trotz der negativen Entscheidung zeigt Bürgermeister Josef Ramharter von der ÖVP noch keine Bereitschaft, das Ergebnis der Befragung zu akzeptieren. Er plant, einen lukrativen Gestattungsvertrag mit den Betreibern abzuschließen und führt an, dass der Wille der Bevölkerung durch die Volksbefragung eindeutig zum Ausdruck gebracht wurde. Die Umweltorganisation „Pro Thayatal“ hingegen äußert berechtigte Zweifel an dieser Argumentation und stellt die demokratische Legitimität der Befragung infrage. Ihr Obmann Manfred Maier kritisiert die Informationspolitik rund um die Befragung und beschreibt die bereitgestellten Informationen als unzureichend. Tatsächlich lagen zum Zeitpunkt der Befragung keine Gutachten zu wichtigen Schutzgütern wie Landschaft oder Artenvielfalt vor.

Die Kritik an der Durchführung

„Pro Thayatal“ bezeichnet den geplanten Gestattungsvertrag als „Bestattungsvertrag der Landschaft im Thayatal“ und fordert die NÖ Landesregierung auf, das Ergebnis der Umfrage nicht mehr als Grundlage für den Windkraft-Zonenplan heranzuziehen. Diese Forderung blieb nicht ungehört, denn der VfGH hat bereits in einem anderen Fall in Kärnten eine ähnliche Befragung in der Witterung. Hier wurde die Fragestellung, ob die Errichtung weiterer Windkraftanlagen zum Schutz der Kärntner Natur landesgesetzlich verboten werden solle, als suggestiv und nicht eindeutig befunden. Dies zeigt, dass es ein weitreichendes Problem bei der Formulierung von Fragen in Volksbefragungen gibt, das sich nicht nur in Niederösterreich, sondern auch in andere Bundesländer zieht.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Windkraftdebatte in Waidhofen an der Thaya sowie in Kärnten für einigen Zündstoff sorgt und die Frage der demokratischen Legitimität von Befragungen immer wieder auf die Tagesordnung bringt. Diese Entwicklungen werden sicherlich auch in den nächsten Monaten für Diskussionen sorgen. In einer Zeit, in der erneuerbare Energien hoch im Kurs stehen, wird es spannend zu beobachten sein, wie sich die Gemeinden und die Landesregierung weiterhin positionieren werden.