Wirt vor Gericht: Eiernockerl skandalös mit NS-Codes verbunden?

Wirt vor Gericht: Eiernockerl skandalös mit NS-Codes verbunden?
In Korneuburg sorgt ein wohl etwas zu ambitionierter Wirt für Aufregung: Der Gastronom steht wegen der Preisgestaltung seiner beliebten Eiernockerl vor Gericht. Ganz konkret geht es um den Betrag von 8,80 Euro, den er für das Gericht ansetzte – ein Preis, der in Verbindung zu einem geschichtlichen Datum steht. Am 20. April, dem Geburtstag von Adolf Hitler, wurden diese Nockerl angeboten, was das Gericht aufhorchen ließ. Laut merkur.de hat die Staatsanwaltschaft die Nutzung der Zahl 88 als möglichen rechtsextremen Code im Rahmen der Anklage gewertet.
Der Wirt, 34 Jahre alt und zuvor strafunbescholten, bezeichnete die Vorwürfe als völlig unbegründet. Seiner Ansicht nach sei ihm die Assoziation mit der rechten Szene vollkommen unbekannt gewesen. Sein Verteidiger unterstützte diese Aussage, indem er betonte, dass es niemals beabsichtigt war, rechte Codes zu verwenden. Für den Offerieren seiner Nockerl hatte der Wirt die Fastenzeit vor Ostern gewählt, um eine vegetarische Variante anzubieten.
Ein delikater Zufall?
Der Gerichtssaal blickte auf eine Reihe von Facebook-Posts aus dem Jahr 2019 zurück, in denen das Gericht ein ähnliches Angebot fand. Auch damals fiel der Preis von 8,80 Euro auf den Hitlers Geburtstag. Im April 2023 hat die Polizei den Wirt einvernommen, nachdem erneut die Kombination aus dem speziellen Datum und der Zahl 88 aufgefallen war. Der Staatsanwalt argumentierte während des Prozesses, dass die Verwendung solcher Codes kein Zufall sein könne, zumal die Eiernockerl nicht nur Hitlers angebliche Lieblingsspeise sind, sondern auch in einem juristischen Kontext Verbindungen zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung haben könnten, wie kurier.at berichtet.
Im Verlauf des Verfahrens sah sich das Gericht gezwungen, sich mit dem Verbotsgesetz von 1947 auseinanderzusetzen. Dieses Gesetz, welches die Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankenguts unter Strafe stellt, hat für viele Betroffene weitreichende Folgen. Historisch betrachtet wurde das Gesetz am 8. Mai 1945 verabschiedet, um die NSDAP und deren Organisationen zu verbieten, und wird bis heute strikt angewandt, besonders wenn es um Zeichen und Symbole der NS-Zeit geht. Laut Wikipedia ist das Gesetz in seiner maximalen Form mit Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren bei schwersten Verstößen versehen.
In Korneuburg hat das Gericht den Wirt letztlich zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Diese Strafe wird jedoch nicht sofort vollzogen, solange der Verurteilte die festgelegten Bedingungen einhält. Ein Einspruch gegen das Urteil ist denkbar, der Anwalt des Wirts hat sich Bedenkzeit erbeten. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig und bleibt im Zentrum der Berichterstattung, während der Wirt weiterhin mit einer gewissen Reputation zu kämpfen hat.
Ob diese Causa für den Wirt letztlich ein Unglück oder doch eine Geschäftsstrategie darstellt, die die Neugier des Publikums erweckt hat, wird sich zeigen. Fest steht: Ein solch heikles Thema, das geschichtliche Wunden aufreißt, ist in der heimischen Gastronomie nicht an der Tagesordnung.