Bürgerrechte stärken: Neues Gesetz zur Informationsfreiheit in Feldkirchen!
Feldkirchen begrüßt das Informationsfreiheitsgesetz: mehr Transparenz und Bürgerrechte seit 1. September 2023. Erfahren Sie mehr!

Bürgerrechte stärken: Neues Gesetz zur Informationsfreiheit in Feldkirchen!
Am 1. September 2023 trat das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft, welches das alte Amtsgeheimnis ablöst. Damit beginnt eine neue Ära der Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger in Österreich. Laut meinbezirk.at müssen Bund, Länder und Gemeinden seither Anfragen innerhalb von vier Wochen beantworten. Es ist ein bedeutender Schritt, da die Regel nun lautet: Information ist die Norm, Geheimhaltung die Ausnahme.
Die Stadtgemeinde Feldkirchen hat dies erkannt und setzt sich aktiv für eine funktionierende Umsetzung des IFG ein. Bürgermeister Martin Treffner (ÖVP) hebt die Wichtigkeit von Transparenz hervor, wobei auf notwendige Anpassungen im EDV-System und juristische Unterstützung hingewiesen wird. Ein gewisser administrativer Aufwand ist zwar zu erwarten, trotzdem bewertet er die Einführung als positiven Schritt Richtung Bürgernähe.
Die Neuerungen im Detail
Ein wesentlicher Aspekt des IFG ist die proaktive Veröffentlichungspflicht. Verwaltungsorgane müssen Informationen von allgemeinem Interesse nicht nur auf Anfrage bereitstellen, sondern auch eigenständig und kostenlos im Internet veröffentlichen. Dazu zählen beispielsweise Tätigkeitsberichte, Gutachten oder Amtsblätter, wie oesterreich.gv.at erläutert. Diese Transparenz wird über das Informationsregister unter data.gv.at sowie auf offiziellen Websites sichergestellt.
Besonders interessant ist, dass Gemeinden mit unter 5.000 Einwohnern, wie zum Beispiel St. Urban, zwar von der proaktiven Veröffentlichungspflicht ausgenommen sind, dennoch verpflichtet sind, anfallende Anfragen zu beantworten. Bürgermeister Dietmar Rauter (FPÖ) äußert allerdings Bedenken, dass Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse oftmals mit dieser neuen Regelung in Konflikt geraten könnten. Hier schlägt Steuerberg Bürgermeister Werner Egger (SPÖ) vor, Kooperationen zwischen den Gemeinden zu bilden, um rechtliche Herausforderungen gemeinsam zu meistern.
Rechte und Pflichten im neuen System
Laut dem IFG hat jeder Bürger das verfassungsgesetzlich gewährte Recht auf Zugang zu Informationen, die bei informationspflichtigen Stellen vorliegen. Anfragen können schriftlich, mündlich oder telefonisch gestellt werden, wobei die Identität des Antragsstellers glaubhaft gemacht werden muss. Die Verwaltung ist verpflichtet, innerhalb von vier Wochen zu antworten. In komplizierten Fällen kann sich diese Frist um weitere vier Wochen verlängern, was dem Prinzip der Transparenz nicht entgegenstehen sollte, wie bundeskanzleramt.gv.at betont.
Trotz der weitreichenden Neuerungen gibt es auch Grenzen. Informationen können verweigert werden, wenn der Antrag missbräuchlich ist oder die Arbeit des Organs wesentlich beeinträchtigt wird. Datenschutzgesetze bewahren die personenbezogenen Daten der Bürger und sind somit ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des neuen Informationssystems.
Insgesamt ist das neue Informationsfreiheitsgesetz ein bedeutender Schritt in Richtung einer offeneren und bürgernäheren Verwaltung. Ob und wie gut das System in der Praxis funktioniert, bleibt abzuwarten, doch die grundlegenden Weichen sind nun mit einem klaren Bekenntnis zur Transparenz gestellt.