Österreich startet Strompreiskompensation: 150 Millionen Euro für Industrie!

Österreichs Regierung plant 150 Millionen Euro Strompreiskompensation für energieintensive Unternehmen in den Jahren 2025 und 2026.
Österreichs Regierung plant 150 Millionen Euro Strompreiskompensation für energieintensive Unternehmen in den Jahren 2025 und 2026. (Symbolbild/ANAGAT)

Österreich startet Strompreiskompensation: 150 Millionen Euro für Industrie!

Hallein, Österreich - In Österreich wird die Luft etwas leichter für die Industrie – zumindest, was die Stromkosten betrifft. Die Bundesregierung hat eine umfangreiche Strompreiskompensation für energieintensive Unternehmen auf den Weg gebracht, die viele in der Branche begrüßen. Oesterreichs Energie hebt hervor, dass diese Initiative eine dringend benötigte Unterstützung darstellt, die insbesondere für Metall- und Papierbranche sowie die chemische Industrie von großer Bedeutung ist. Der Branchenverband hat sich schon lange für diese Art von Entlastung ausgesprochen, und nun sind erste Maßnahmen konkretisiert worden. Die Neuauflage der Strompreiskompensation ist für die Jahre 2025 und 2026 mit einem Paket von insgesamt 150 Millionen Euro ausgestattet.

Dabei ist der Anspruch auf die Kompensation an einen jährlichen Mindestverbrauch von einer Gigawattstunde geknüpft. Diese Maßnahme kommt auf dem Hintergrund der laufenden Energiekrise, die durch den russischen Angriff auf die Ukraine verschärft wurde und die Energiekosten steil ansteigen ließ. Laut einer Untersuchung des Basler Wirtschaftsforschungsinstituts Prognos sind zahlreiche Unternehmen und Branchen von den hohen Energiepreisen betroffen. Besonders ins Gewicht fällt, dass der österreichische Industriestrompreis im europäischen Mittelfeld liegt.

Erweiterung der Fördermöglichkeiten

Die Bundesregierung hat die Strompreiskompensation nicht nur fortgeführt, sondern auch ausgeweitet. Ein Blick auf die neue Förderrichtlinie zeigt, dass die deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) mit Beginn im April 2024 Anträge annehmen wird, und mit der Abschaffung des Selbstbehalts von 1 GWh profitieren besonders kleinere Unternehmen davon. Zudem wird die sogenannte „Super-Cap“, eine zusätzliche Beihilfe, um fünf Jahre verlängert. Dies soll sicherstellen, dass rund 340 stromintensive Unternehmen von der Entlastung profitieren können, die auch die CO₂-Emissionshandelskosten bei der Stromproduktion vermindert.

Der Entwurf neue Regeln gilt für die Abrechnungsjahre 2023 bis 2030 und ersetzt die vorherige Förderrichtlinie. Von Bedeutung ist, dass die neuen Förderungen in Abstimmung mit der Europäischen Kommission genehmigt werden müssen. Ein Verfahren hierzu läuft bereits. Zudem hat die Regierung eine temporäre Absenkung der Stromsteuer für Unternehmen bereits zum 1. Januar 2024 beschlossen – eine weitere Entlastung, die der Industrie zugutekommt.

Wichtige Aspekte der Strompreiskompensation

Die Strompreiskompensation hat das Ziel, die indirekten CO₂-Kosten, die viele energieintensive Industrien stark belasten, zumindest teilweise zu kompensieren. Dabei ist die Höhe der Beihilfe an den Stromverbrauch der Anlagen gebunden. Auch die politischen Rahmenbedingungen sind entscheidend: Vor zwei Jahren begann eine Debatte über die Erweiterung der beihilfeberechtigten Sektoren. Die EU-Definition nennt Sektoren, die ein hohes Risiko für die CO₂-Verlagerung haben und unter dem Druck des internationalen Wettbewerbs stehen.

Die Unterstützungsmechanismen sind klar geregelt: Unternehmen müssen ökologische Gegenleistungen wie Energieaudits oder die Implementierung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 erbringen, um weiterhin förderungswürdig zu bleiben. Im Jahr 2022 betrug die Summe der gewährten Beihilfen beeindruckende 1.643,67 Millionen Euro – ein Zeichen, dass die Politik ernsthaft versucht, passende Lösungen zu finden.

Insgesamt zeigt sich, dass die Strompreiskompensation eine kurzfristige Lösung darstellt, während die langfristige Senkung des Strompreisniveaus durch ein erhöhtes Angebot erneuerbarer Energien angestrebt wird. Schließlich ist es unabdingbar, die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu verringern und in die Zukunft zu investieren, um der Energiekrise mit einem starken Fundament entgegenzutreten.

Weitere Informationen zu den Antragsverfahren stehen auf der Webseite der DEHSt zur Verfügung: DEHSt.

Für eine detaillierte Rückschau und erste Reaktionen zu den Maßnahmen, kann man außerdem einen Blick in die Berichterstattung von A3Bau werfen oder sich die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz anschauen.

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OrtHallein, Österreich
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