Am malerischen Wörthersee in Österreich ereignete sich im Jahr 2023 ein Vorfall, der nicht nur die Gemüter erhitzte, sondern auch die rechtlichen Grundlagen der Verkehrssicherungspflicht in den Fokus rückte. Ein Cafégast forderte 15.000 Euro Schadensersatz vom Betreiber eines Cafés, nachdem er beim Aufstehen auf der Terrasse gestürzt war. Der Kläger argumentierte, er sei über eine hohe, nicht ausreichend gesicherte Kante gefallen, was seiner Meinung nach eine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten des Betreibers darstelle. Der Fall wurde vor dem Landesgericht Klagenfurt verhandelt.

Der Betreiber des Cafés wies die Vorwürfe entschieden zurück und erklärte, die Kante sei eine gewöhnliche Antrittsstufe, für die keine zusätzliche Sicherung erforderlich sei. Das Gericht gab dem Betreiber letztlich recht und betonte, dass der Kläger ein Stammgast sei und somit mit den Gegebenheiten bestens vertraut gewesen sei. Trotz einer Berufung scheiterte der Kläger erneut. In Deutschland sind Café- und Restaurantbetreiber gemäß Paragraf 823 BGB ebenfalls verpflichtet, ihre Gäste vor nicht erkennbaren Gefahren zu schützen, allerdings führt nicht jeder Sturz automatisch zu einer Haftung.

Verkehrssicherungspflicht und ihre Bedeutung

Die Verkehrssicherungspflicht ist ein essenzielles rechtliches Konzept, das die Pflicht beschreibt, Gefahren von eigenen Einrichtungen und Anlagen für Dritte abzuwenden. Diese Pflicht entstammt ursprünglich der Rechtsprechung und wird in verschiedenen Bereichen des deutschen Rechts anerkannt. Besonders relevant ist sie bei Anlagen, die bei unsachgemäßer Nutzung Gefahren darstellen können. Betreiber müssen erforderliche und zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden ergreifen, was sich auch in der Entscheidung des Klagenfurter Gerichts widerspiegelt.

In einem ähnlichen Fall, der am 1. Februar 2023 vor dem Landgericht Lübeck verhandelt wurde, konnte ein Kläger ebenfalls keinen Erfolg vor Gericht verbuchen. Er hatte Schadensersatz wegen eines Sturzes auf einem Gehweg gefordert, wo eine Gehwegplatte einen Niveauunterschied von 1,00 bis 2,5 cm zu den umliegenden Platten aufwies. Das Gericht wies die Klage ab, da keine Pflichtverletzung festgestellt werden konnte und der Kläger keine eindeutigen Angaben zum Höhenunterschied machte. Auch hier wurde deutlich, dass ein Höhenunterschied von bis zu 2,5 cm auf Gehwegen allgemein hinnehmbar ist.

Einsichten und rechtliche Rahmenbedingungen

Die allgemeine Grundsätze der Verkehrssicherungspflicht umfassen Verhältnismäßigkeit, Zumutbarkeit, Sicherheitserwartungen und Individualisierung. Diese Grundsätze helfen dabei, die Anforderungen an Betreiber und deren Verantwortung im Einzelfall zu bewerten. So müssen beispielsweise bei Bauarbeiten an einer Straßenbaustelle Sicherheitsmaßnahmen wie Warnschilder und Absperrungen getroffen werden, um Unfälle zu vermeiden. Die Missachtung dieser Pflichten kann zivilrechtliche Haftung nach sich ziehen und unter Umständen sogar strafrechtliche Folgen haben.

Insgesamt zeigt sich, dass die Verkehrssicherungspflicht eine komplexe Thematik ist, die sowohl Betreiber als auch Bürger betrifft. Geschädigte haben in der Regel Anspruch auf Schadensersatz und gegebenenfalls Schmerzensgeld, wenn eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann. Doch nicht jeder Unfall führt automatisch zu einer Haftung, was die Rechtsprechung in den oben genannten Fällen eindrucksvoll verdeutlicht.

Weitere Informationen zur Verkehrssicherungspflicht finden Sie unter Focus, RA Kotz und Juraforum.