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Heute ist der 25.03.2026 und am Wörthersee brodelt es. Die Immobilie am Seecorso 52, die im Besitz von Andreas Gabalier und weiteren Miteigentümern ist, steht im Mittelpunkt eines Rechtsstreits, der bis zu den Höchstgerichten ging. Ursprünglich als „Hotel Garni“ genehmigt, wurde das Gebäude jedoch faktisch als Appartementkomplex genutzt. Das sorgte für Ärger bei den Behörden, die einen Bruch der Widmungsvereinbarungen feststellten. Ein gültiger Abrissbescheid steht nach wie vor im Raum, was die Situation zusätzlich verschärft. Die zuständige Gesellschaft für die touristische Vermietung hat mittlerweile Konkurs angemeldet, was die Chancen auf eine einvernehmliche Lösung erhöht hat.

Die Eigentümergemeinschaft, zu der auch Gabalier gehört, hat nun ein neues Nutzungskonzept vorgelegt, das dem Gemeinderat zur Prüfung vorliegt. Dieses Konzept soll sicherstellen, dass das Gebäude künftig als Beherbergungsbetrieb genutzt wird und die geforderte Widmungskonformität gewährleistet ist. Laut dem neuen Plan sind 35 Betten in acht Einheiten vorgesehen, mit einer ganzjährigen Bewirtschaftung zu marktüblichen Preisen. Die Miteigentümer müssen sich künftig offiziell einbuchen, um in der Immobilie zu wohnen. Ziel ist es, touristische Wertschöpfung zu generieren und den drohenden Abriss abzuwenden. Die endgültige Zustimmung der Gemeinde steht jedoch noch aus.

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Ein neuer Hoffnungsschimmer

Für Gabalier und seine Miteigentümer bedeutet das neue Nutzungskonzept eine zarte Hoffnung im Streit um die Wörthersee-Immobilie. Es bleibt jedoch unklar, ob die Vorschläge ausreichen werden, um den Abriss tatsächlich zu verhindern. Die Gemeinde hat klare Vorstellungen davon, wie das Gebäude genutzt werden soll, und will sicherstellen, dass es den rechtlichen Anforderungen entspricht. Gabalier, der nicht den größten Anteil an der Immobilie hält, könnte dennoch auf seine Rückzugsorte zurückgreifen, wie etwa eine Studentenwohnung in Graz-St. Peter oder eine Berghütte in Ramsau am Dachstein.

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Die Situation am Wörthersee zeigt, wie wichtig die Einhaltung von Widmungsvereinbarungen im Immobilienbereich ist. Solche Streitigkeiten können nicht nur finanzielle Folgen für die Eigentümer haben, sondern auch den gesamten touristischen Sektor der Region beeinflussen. Wenn die Gemeinde dem neuen Konzept zustimmt, könnte dies einen Neuanfang für die Immobilie bedeuten. Andernfalls steht der Abriss weiterhin im Raum, was sowohl für die Miteigentümer als auch für die lokale Wirtschaft eine große Herausforderung darstellen würde.

Für weitere Informationen zu diesem Thema und den aktuellen Stand der Dinge, können Sie die vollständigen Berichte auf oe24 und schlager.de nachlesen.