In einem tragischen Vorfall in Simmering ist ein Fiakerpferd zusammengebrochen und musste, wie der Verein gegen Tierfabriken (VGT) berichtet, eingeschläfert werden. Der Vorfall ereignete sich auf der Simmeringer Haidestraße, und das Veterinäramt hat bereits Erhebungen eingeleitet, um die Umstände des Todes zu klären. Der VGT hat die Fiakerkutschen und das damit verbundene Tierleid scharf kritisiert, insbesondere bei hohen Temperaturen.
Georg Prinz, der Obmann-Stellvertreter des VGT, fordert ein Ende der Fiaker in Wien und bezeichnet die Stadt als ungeeignet für Pferde. Das betroffene Pferd war 30 Jahre alt und hätte laut Prinz nicht mehr im Dienst stehen dürfen. Die MA 60, zuständig für das Veterinäramt, bestätigt, dass die Erhebungen darauf abzielen, zu klären, ob es sich um einen Unfall handelte und ob das Pferd für den Dienst geeignet war. Es wird auch von einem möglichen „Behördenversagen“ gesprochen.
Regeln und Vorschriften für Fiakerpferde
In Wien werden rund 1.500 Pferde gehalten, darunter auch Fiakerpferde. Die artgerechte Haltung dieser Tiere ist im Tierschutzgesetz sowie in der 1. Tierhaltungsverordnung verankert. Jedes Fiakerunternehmen muss eine spezielle Bewilligung einholen, die von der Abteilung Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65) betreut wird. Hierbei überprüfen Amtstierärzte regelmäßig den Gesundheitszustand der Pferde sowie die Haltungsbedingungen.
Vor der Verwendung müssen die Pferde jährlich veterinärmedizinisch begutachtet werden. Neben dem Gesundheitsgutachten ist auch ein Gutachten über die Eignung und Ausbildung als Fiakerpferd notwendig. Bei Temperaturen über 35 Grad Celsius sind Rundfahrten in der Innenstadt nicht gestattet, um das Wohlergehen der Tiere zu gewährleisten. Zudem dürfen die Pferde maximal 18 Tage im Monat arbeiten.
Kontrollen und Verantwortung
Die Kutscher tragen die Verantwortung für das Wohlergehen ihrer Pferde. Bei Missständen können Anzeigen beim Veterinäramt (MA 60) erstattet werden, wobei genaue Angaben erforderlich sind, wie die F-Nummer des Gespanns und eine Beschreibung des beobachteten Missstands. Amtstierärzte führen risikobasierte Kontrollen an den Standplätzen durch und achten auf verschiedene Faktoren wie den Ernährungszustand und das allgemeine Verhalten der Tiere.
Österreich und Wien gelten international als Vorreiter im Tierschutz, insbesondere im Kutschenfahren. Die hohen Standards und guten Bedingungen für Fiakerpferde sind durch die österreichische Gesetzgebung gesichert. Jedes Fiakerunternehmen ist verpflichtet, ein Fahrtenbuch zu führen, das alle Fahrten und Pausen dokumentiert. Zudem müssen regelmäßige Stallkontrollen durch Amtstierärzte stattfinden, um die Einhaltung der Vorgaben zu gewährleisten.
Die Gesetze sind für alle Fiakerbetriebe verbindlich, und Nichteinhaltungen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist wichtig, dass die Vorschriften eingehalten werden, um das Wohl der Tiere zu sichern und die Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Die aktuelle Situation wirft Fragen über die Verantwortung und die Durchsetzung der bestehenden Regelungen auf und könnte möglicherweise zu einer Neubewertung der Fiakertradition in Wien führen.
Für weitere Informationen zu diesem Thema und den aktuellen Entwicklungen empfehlen wir, die ausführliche Berichterstattung zu verfolgen. Die vollständigen Details können auf der Webseite des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) nachgelesen werden. Auch die offizielle Stadtseite bietet umfassende Informationen zur Haltung und den Vorschriften für Fiakerpferde in Wien.