Im 14. Bezirk von Wien hat ein Foto von japanischen Legewachteln, das Ende Januar von der Hunde-Such-Hilfe Austria in sozialen Medien geteilt wurde, eine rege Diskussion über die Tierhaltung ausgelöst. Die Wachteln waren in Kisten übereinandergestapelt, was Fragen zur Zulässigkeit der Haltung aufwarf. Tierschutz Austria, vertreten durch Sprecher Stephan Scheidl, bestätigte, dass die Wachteln nicht gesetzeskonform gehalten wurden. Die örtlichen Behörden, einschließlich der Polizei und des Veterinäramts MA 60, wurden alarmiert und überprüften den Fall. Bei dieser Kontrolle stießen die Beamten zudem auf fünf illegal aufgestellte Glücksspielgeräte.

Der Tierhalter hat inzwischen auf eine gesetzeskonforme Bodenhaltung umgestellt und zusätzliche Elemente wie Sandbäder und Nester in den Stall integriert. Um weiteren Missständen im Tierschutz entgegenzuwirken, wurde eine Petition zur Verschärfung der Strafen bei Tierquälerei an das österreichische Parlament gerichtet. Diese fordert unter anderem höhere Freiheitsstrafen, ein automatisches Tierhalteverbot bei Verurteilungen, ein Verbot des Bettelns mit Tieren sowie eine öffentlich zugängliche Datenbank für Tierhalteverbote. Amtstierärztin Susanne Kerbl bestätigte, dass einige Punkte der Petition bereits in einer Tierschutzreferenten-Konferenz thematisiert wurden. Änderungen im Tierschutzgesetz müssen jedoch auf Bundesebene beschlossen werden, da es sich um ein Bundesgesetz handelt.

Neuerungen im Tierschutzgesetz

Die aktuelle Novelle des Tierschutzgesetzes bringt zudem Neuerungen für Geflügelhalter, insbesondere für Japanwachteln. Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue Bestimmungen für Gebäude und Stalleinrichtungen, während die Käfighaltung von Japanwachteln ab dem 1. Januar 2031 verboten wird. Die Mindestgröße einer Haltungseinrichtung für Japanwachteln beträgt 5.000 cm². Ab einem Alter von sechs Wochen muss jedem Tier eine begehbare Fläche von mindestens 450 cm² zur Verfügung stehen, und die Gehegehöhe muss auf jeder Haltungsebene mindestens 40 cm betragen.

Die neuen Regelungen schreiben zudem vor, dass der Gitteranteil am Boden maximal 55 % betragen darf, während mindestens 45 % der Fläche mit geschlossenem Boden und Einstreu ausgeführt sein müssen. Futter- und Tränkevorrichtungen, Unterschlupf und Staubbäder müssen in jedem Gehege vorhanden sein, um den Bedürfnissen der Tiere gerecht zu werden. Die Anforderungen an die Tierhaltung sind nicht nur wichtig für das Wohl der Tiere, sondern auch notwendig, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, die seit dem Inkrafttreten des Tierschutzgesetzes am 1. Januar 2005 in Kraft sind.

Der Weg zum Tierschutz

Das Tierschutzgesetz, das Österreich zu einem Vorreiter im Tierschutz innerhalb der EU macht, schützt das einzelne Tier als Individuum, unabhängig von der Obhut des Menschen. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen sind hohe Geldstrafen und Tierhalteverbote vorgesehen. Die Geschichte des Tierschutzgesetzes ist geprägt von einem Volksbegehren im Jahr 1996 und mehreren Novellen, die auf gesellschaftspolitische Entwicklungen reagieren. Der aktuelle Arbeitsplan für Tierschutzbelange für 2025 bis 2029 ist verfügbar und zeigt, dass Fortschritte im Tierschutz kontinuierlich dokumentiert werden.

Die Herausforderungen im Tierschutz sind vielschichtig, doch die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass es Bestrebungen gibt, die Bedingungen für Tiere in der Haltung zu verbessern. Weitere Informationen zu den neuesten Veränderungen im Tierschutzgesetz finden Sie in den Berichten und dem Arbeitsplan auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Für weitere Details zur Diskussion über die Wachteln in Penzing und die Forderungen zur Verbesserung der Tierschutzgesetze, besuchen Sie bitte die vollständigen Berichte: MeinBezirk, LKO NÖ, und Verbrauchergesundheit.