In Ottakring hat die Stadt Wien auf die empörten Reaktionen bezüglich hoher Abmahngebühren beim Verein SV Dinamo Helfort reagiert. Die Abmahnungen, die mit teils mehrere hundert Euro zu Buche schlugen, wurden als „Parkplatzabzocke“ kritisiert. Ein Vorfall aus dem Herbst, bei dem ein Vater eine Abmahnung erhielt, weil er seinen Sohn vor der Sportanlage aussteigen ließ, sorgte für Aufregung. Die Stadt hat nun klare Verhältnisse geschaffen und alle laufenden Verfahren wegen angeblichen unberechtigten Betretens der Sportanlage eingestellt. Zudem wurden die Zufahrtsregeln zur Sportanlage grundlegend geändert, wie aus einem Bericht von oe24 hervorgeht.
Sportstadtrat Peter Hacker hat gemeinsam mit dem Verein SV Dinamo Helfort eine Lösung erarbeitet, die auch die Rückerstattung bereits geleisteter Vergleichszahlungen vorsieht. Der Verein, der die Sportanlage in der Kendlerstraße 42 gepachtet hat, wird künftig das Tor zur Anlage schließen, sodass der Zugang nur noch für Einsatzfahrzeuge und Lieferdienste möglich ist. Eltern dürfen jedoch weiterhin kurz vor dem Einfahrtstor anhalten, um ihre Kinder ein- und aussteigen zu lassen. Die Stadt empfiehlt, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu reisen, da die Anbindung über den S- und U-Bahnhof Ottakring sehr gut ist. Autofahrer haben die Möglichkeit, die Park-and-Ride-Anlage beim Bahnhof zu nutzen.
Änderungen und Reaktionen
Die Stadt Wien kündigte ein hartes Durchgreifen nach den Berichten über angebliche „Parkplatzabzocke“ an. Ein Vater eines Nachwuchsspielers erhielt eine Forderung von 372 Euro, weil er auf dem Sportplatz parkte. Ein Hinweis am Tor, dass das Halten und Parken verboten sei, war nicht gut erkennbar. Der Anwalt Oliver Luesgens drohte trotz der neuen Rechtslage weiterhin mit Klage, was die Kritiker der Abmahnpraktiken auf den Plan rief. Rechtsexperten des ÖAMTC und das Sportamt der Stadt Wien (MA 51) äußerten ebenfalls Bedenken und forderten einen freien Zugang zur Sportausübung.
In einer bemerkenswerten Wendung hat der Präsident des SV Dinamo Helfort, Mario Prtenjaca, sich von den bisherigen Praktiken distanziert und angekündigt, dass das Parken gegen eine Spende für die Kantine ermöglicht wird. Diese Änderung könnte dazu beitragen, das Vertrauen der Eltern und Spieler in den Verein zurückzugewinnen und die sportliche Atmosphäre zu fördern.
Regelungen rund um Sportplätze
Die Diskussion um die Regelungen auf und rund um Sportplätze ist nicht neu. Sportanlagen müssen eine Vielzahl von Vorschriften einhalten, die sich unter anderem auch auf die Nutzung und die damit verbundenen Verkehrsregelungen beziehen. Betreiber von Sportplätzen, häufig Städte oder Gemeinden, tragen die Verantwortung für die Verkehrssicherungspflicht und müssen dafür sorgen, dass der Zugang zu den Anlagen klar geregelt ist. Bei Unfällen haftet zunächst der Betreiber, was die Bedeutung einer klaren Regelung unterstreicht.
Die Gestaltung und Nutzung von Sportplätzen unterliegt zudem rechtlichen Rahmenbedingungen, wie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Sportanlagenlärmschutzverordnung. Diese regeln nicht nur die Lärmemissionen, sondern auch die erlaubte Nutzung von Flutlichtanlagen und Lautsprechern. Ein Beispiel zeigt, dass ein Fußballverein in einem Wohngebiet sein Flutlicht nur bis 21 Uhr betreiben darf, um Anwohnerbeschwerden zu vermeiden. Die neuen Regelungen in Ottakring könnten daher nicht nur für den SV Dinamo Helfort, sondern auch für andere Vereine als Vorbild dienen.





