In Wien sorgt ein geplantes Pilotprojekt für Aufregung, das sich mit einer der drängendsten Herausforderungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt. Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe plant die Einrichtung einer geschlossenen Wohngemeinschaft, die als „Auszeit-WG“ bezeichnet wird. Diese Einrichtung richtet sich an Kinder unter 14 Jahren, die mehrfach auffällig wurden und daher für Polizei und Justiz nur schwer greifbar sind, da sie strafunmündig sind. Oft bleiben Konsequenzen für diese Intensivtäter aus, und die Behörden stoßen an ihre Grenzen. Die „Auszeit-WG“ soll eine vorübergehende Unterbringung nach schweren Vorfällen bieten, maximal für sechs Wochen. Ziel ist es, Kinder mit hoher Selbst- oder Fremdgefährdung zu betreuen und zu stabilisieren. Die Bewohnervertretung wird die Fälle prüfen, wobei gegebenenfalls auch das Bezirksgericht eingeschaltet wird. Der voraussichtliche Betriebsstart der Einrichtung ist für April geplant, wobei zunächst zwei Plätze vorgesehen sind.

Die erste Phase des Projekts sieht vor, dass Jugendliche die Einrichtung nur für Arzt- oder Behördenwege und nur in Begleitung verlassen dürfen. Bei positivem Verlauf sollen schrittweise Ausgänge möglich sein. Ein Betreuungsteam ist rund um die Uhr anwesend, es sind jedoch keine Überwachungskameras oder Sicherheitsdienste vorgesehen. Trotz dieser Maßnahmen stößt das Konzept auf heftige Kritik von verschiedenen Organisationen und politischen Akteuren. Die Wiener Grünen warnen vor einem gefährlichen Schritt und fordern stattdessen mehr Personal sowie Strukturreformen in der Kinder- und Jugendhilfe. Grainne Nebois-Zeman von der Bewohnervertretung verweist auf internationale Studien, die belegen, dass solche Einrichtungen wenig zur Resozialisierung beitragen und sogar das Risiko von Gewalt erhöhen können.

Kritik an der geschlossenen Wohngruppe

Der Widerstand gegen die „Auszeit-WG“ ist breit gefächert. Vertreter des Vertretungsnetzes warnen vor möglichen Konsequenzen wie der Gefahr der Isolation und einem erhöhten Risiko für psychische oder physische Gewalt. Familiensprecherin Ursula Berner äußert sich besorgt über das Einsperren von unter 14-Jährigen und bezeichnet es als schweren Eingriff in die persönliche Freiheit der Kinder. Sie fordert stattdessen strukturelle Reformen und eine personelle Aufstockung in der Kinder- und Jugendhilfe. Auch die Volksanwaltschaft hat ihre Kritik geäußert; Volksanwalt Bernhard Achitz sieht das Problem im mangelnden politischen Willen zur ausreichenden Ressourcenausstattung.

Die Magistratsabteilung 11 verteidigt hingegen ihr Konzept und betont die pädagogische Ausrichtung der Maßnahme. Es handelt sich nicht um eine Überwachungsmaßnahme, sondern um eine gezielte Unterstützung für Kinder in schwierigen Lebenslagen. Bei erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung kann eine Anhaltung von strafunmündigen Jugendlichen bis zu sechs Wochen auf Grundlage des Heimaufenthaltsgesetzes erfolgen. Die detaillierte Ausgestaltung des Konzepts ist jedoch noch in Arbeit.

Resozialisierung und ihre Herausforderungen

Im Kontext der Diskussion um die „Auszeit-WG“ ist es interessant, einen Blick auf die Resozialisierung junger Straftäter zu werfen. Hendrik Möller, der im Rahmen seiner Doktorarbeit am DFG-Graduiertenkolleg „Folgen sozialer Hilfen“ der Universität Siegen arbeitet, untersucht die Resozialisierung junger Gefangener. In Deutschland haben verurteilte Straftäter ein Recht auf Resozialisierung, um nach der Haft wieder in die Gesellschaft eingegliedert zu werden. Möller führt Interviews mit jungen (ehemaligen) Gefangenen, die an einem speziellen Resozialisierungsprojekt teilnahmen. Dieses Projekt ermöglicht es den Gefangenen, die Justizvollzugsanstalt zu verlassen und in einem „Strafvollzug in freien Formen“ zu leben.

In diesen Wohnprojekten leben die Gefangenen in Wohngemeinschaften mit Hauseltern und deren Kindern, was eher an ein Landschulheim als an ein Gefängnis erinnert. Die Teilnehmer müssen sich an strenge Regeln halten, haben jedoch die Möglichkeit, eine Berufsausbildung zu absolvieren und soziales Training zu erhalten. Möller stellte fest, dass die jungen Männer offen über ihre Erfahrungen berichten und die Verlegung in den freien Strafvollzug von vielen als Verbesserung ihrer Situation wahrgenommen wird. In Anbetracht dieser Erfahrungen stellt sich die Frage, ob ähnliche Ansätze auch für die Resozialisierung von Kindern in der „Auszeit-WG“ von Bedeutung sein könnten.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion um die „Auszeit-WG“ weiterentwickeln wird und ob die geplanten Maßnahmen tatsächlich zu einer positiven Veränderung für die betroffenen Kinder führen können. Die Herausforderungen der Resozialisierung sind komplex und erfordern einen differenzierten Ansatz, der sowohl den Bedürfnissen der Kinder als auch den gesellschaftlichen Anforderungen gerecht wird.