Heute ist der 7.02.2026 und in Wien stehen bedeutende Veränderungen in der Mindestsicherung bevor. Ab 2026 treten neue Regelungen in Kraft, die vor allem Familien in schwierigen Situationen betreffen. Die Mindestsicherung, eine staatliche finanzielle Unterstützung für Menschen in Notlagen, wird gekürzt. Dies hat direkte Auswirkungen auf das Leben vieler Betroffener, wie das Beispiel des Familienvaters Gerhard Komoly zeigt. Er pflegt seine schwerbehinderte Tochter und seine kranke Frau und erhält monatlich knapp 200 Euro weniger Mindestsicherung als im Jahr 2025. Diese Kürzung ist nicht nur ein finanzieller Schlag, sondern bringt auch hohe Zusatzkosten durch die intensive Pflege mit sich.
Komoly musste vor etwa zehn Jahren seinen Job aufgeben, um sich um seine Tochter zu kümmern, die eine 24-Stunden-Pflege benötigt. Mit den neuen Regelungen wird die Mindestsicherung in Wien weiter unter Druck geraten, da Wohnbeträge künftig bei der Mietbeihilfe abgezogen werden. Dies führt dazu, dass der Familie Komoly jährlich zwischen 2.300 und 2.400 Euro fehlen. Politische Reaktionen auf diese Kürzungen sind bislang ausgeblieben, während Grünen-Politikerin Judith Pühringer die Situation als einen Angriff auf die sozial Schwächsten kritisiert. Auch die Volkshilfe warnt vor den Folgen der gekürzten Mindestsicherung und betont, dass insbesondere viele Kinder betroffen sind: Etwa 40 Prozent der Mindestsicherungsbezieher sind Kinder, von denen 9.000 ausschließlich von dieser Leistung leben müssen.
Die aktuelle Mindestsicherung in Zahlen
Die Mindestsicherung in Wien bietet verschiedenen Personengruppen unterschiedliche Leistungen. Alleinwohnende und Alleinerzieher*innen ab 25 Jahren erhalten beispielsweise EUR 1.229,89, während Personen ab 25 Jahren in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft EUR 860,92 pro Person erhalten. Minderjährige Kinder haben Anspruch auf EUR 332,07 pro Kind. Für junge Erwachsene von 18 bis 25 Jahren gelten unterschiedliche Prozentsätze der Mindeststandards. Zudem können Personen in Lehr- oder Schulausbildung oder vollversicherter Beschäftigung mit höheren Leistungen rechnen. Die Berechnung des Anspruchs auf Mindestsicherung erfolgt unter Berücksichtigung des Einkommens und verwertbaren Vermögens aller Personen der Bedarfsgemeinschaft, wobei der Vermögensfreibetrag pro volljähriger Person bei EUR 7.379,34 liegt.
Anspruchsvoraussetzungen und Herausforderungen
In Österreich haben bestimmte Personen Anspruch auf Sozialhilfe, die von ihrem Aufenthaltsstatus abhängt. EU- und EWR-Bürger haben Anspruch, wenn sie als Arbeitnehmer in Österreich tätig sind oder länger als fünf Jahre dort wohnen. Drittstaatsangehörige müssen ebenfalls mehr als fünf Jahre rechtmäßig in Österreich leben, um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben. Asylberechtigte erhalten diese Hilfe ab dem Zeitpunkt ihrer Anerkennung, während Asylwerbende und Vertriebene keinen Anspruch haben.
Eine Herausforderung für viele Betroffene besteht darin, dass eigene Einkünfte grundsätzlich eingesetzt werden müssen, jedoch bestimmte Leistungen, wie Familienbeihilfe oder Pflegegeld, nicht angerechnet werden. Die Mindestsicherung ist zudem an die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme gekoppelt, was für viele, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, eine zusätzliche Belastung darstellt. Es gibt zwar Ausnahmen von der Arbeitsverpflichtung für Personen im Regelpensionsalter oder mit Betreuungspflichten, dennoch bleibt die Situation für viele Familien angespannt.
Die letzten Änderungen in der Mindestsicherung und die damit verbundenen Herausforderungen werfen ein Schlaglicht auf die sozialen Verhältnisse in Wien und die Unterstützung, die Familien benötigen. Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die politischen Reaktionen auf diese Entwicklungen gestalten und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die betroffenen Familien zu unterstützen. Weitere Informationen zur Mindestsicherung und den entsprechenden Ansprüchen können auf sozialinfo.wien.at und sozialministerium.gv.at abgerufen werden.