In Wien-Meidling, genauer gesagt in der Flurschützstraße 8, herrscht im Wohnhaus ein Albtraum für die sechs Mietparteien. Seit Jahren kämpfen die Bewohner gegen katastrophale Zustände: Kein Strom, kein Warmwasser, und die Wohnungen sind von Nässe und Schimmel betroffen. Die Situation hat sich derart zugespitzt, dass die geplante Verhandlung bei der Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) auf Wunsch des Eigentümers vertagt wurde. Der neue Verhandlungstermin ist für den 9. März angesetzt. Die Mieter wurden jedoch nur zwei Tage vor dem ursprünglichen Termin über diese Verschiebung informiert, was zu erheblicher Frustration führte. Boris Petrus, Klubobmann der KPÖ Meidling, kritisierte scharf die Verzögerung des Verfahrens und bezeichnete die Zustände im Wohnhaus als „Behördenversagen“.

Die Probleme im Gebäude sind alarmierend: Das Dach wurde vor drei Jahren abgebaut, was zu erheblichen Wasserschäden geführt hat. Schimmel breitet sich in den Wohnungen weiter aus, und der Sicherungskasten stand zeitweise unter Wasser. Die Bewohner erlebten im letzten Jahr mehrere Tage ohne Strom und bis Oktober ohne Gas. Auch warmes Wasser war für drei Wochen ein unerreichbarer Luxus, während der Gang ganze ein Jahr ohne Strom auskommen musste. Die defekte Sprechanlage und das Haustor, das sich nicht richtig schließen lässt, tragen zur allgemeinen Unsicherheit bei. Viele der Bewohner leben seit über 15 Jahren in diesem Haus und sehen sich nun mit diesen unhaltbaren Bedingungen konfrontiert.

Rechtliche Aspekte von Schimmel und Mietminderung

Die Problematik des Schimmels in Mietwohnungen ist nicht nur gesundheitlich bedenklich, sondern führt auch häufig zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Im Mietrecht liegt die Beweislast bezüglich des Schimmels zunächst beim Vermieter. Dies bedeutet, dass Mieter nur nachweisen müssen, dass Schimmel vorhanden ist. Das Amtsgericht Köln hat klargestellt, dass der Vermieter beweisen muss, dass der Schimmel nicht bauwerksbedingt ist. Oft sind es mangelhafte Dämmung oder Baufehler, die Schimmelbildung verursachen, und Studien zeigen, dass Baumängel in fast 50% der Fälle dafür verantwortlich sind.

Die Mieter in Wien-Meidling haben das Recht auf Mietminderung, wenn Schimmelbefall vorliegt. Bereits der bloße Schimmelbefall berechtigt zur Mietminderung, unabhängig von möglichen Gesundheitsrisiken. Um rechtliche Schritte einzuleiten, müssen die Mieter den Mangel unverzüglich schriftlich beim Vermieter anzeigen und eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Eine Dokumentation des Schimmelbefalls, beispielsweise durch Fotos und ein Lüftungsprotokoll, ist entscheidend für die Beweissicherung. Zudem ist es ratsam, professionelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um die eigenen rechtlichen Möglichkeiten zu verstehen und zu nutzen.

Verfahren und Tipps für Mieter

Der Ablauf eines rechtlichen Verfahrens bei Schimmelbefall beinhaltet mehrere Schritte. Die Mieter müssen zunächst den Mangel anzeigen und können dann eine Mietminderung ab Kenntnis des Vermieters verlangen. Die Höhe der Minderung hängt von der Gebrauchsbeeinträchtigung ab. Es ist wichtig, dass die Mieter alle Kommunikationen mit dem Vermieter dokumentieren und gegebenenfalls ein selbständiges Beweisverfahren einleiten, um die Ursachen des Schimmels zu klären. Die Kosten für ein Sachverständigengutachten, das zwischen 1.500 und 2.500 Euro liegen kann, müssen zunächst vom Vermieter als Vorschuss gezahlt werden.

Angesichts der ernsten Situation in der Flurschützstraße 8 ist es von Bedeutung, dass die Mieter ihre Rechte kennen und proaktiv handeln. Das Büro von Wohnstadträtin Kathrin Gaál (SPÖ) hat die Verschiebung des Verfahrens auf Wunsch des Eigentümers bestätigt, betont jedoch, dass das Verfahren angestrebt wird. Die Forderungen der KPÖ nach sofortiger Ersatzvornahme oder Zwangsverwaltung stehen weiterhin im Raum und verdeutlichen die Dringlichkeit, mit der die Behörden auf diese Missstände reagieren müssen. Für viele der betroffenen Mieter bleibt die Hoffnung auf eine baldige Besserung der Lebensbedingungen.

Weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und dem Vorgehen bei Schimmelbefall finden Sie in den Quellen: heute.at, kgk-kanzlei.de, und rechtsanwalt-schoeffler.de.