Die Mariahilfer Straße in Wien ist nicht nur eine belebte Einkaufsstraße, sondern auch ein Ort, an dem immer mehr E-Roller von Essenszustellern abgestellt werden. Eine Anrainerin hat darauf aufmerksam gemacht, dass die Fahrradbügel, die ursprünglich für Fahrräder gedacht sind, zunehmend von diesen Elektrokleinstfahrzeugen belegt werden. Dies führt zu einem ernsthaften Platzmangel, insbesondere an der Kreuzung Mariahilfer Straße/Esterházygasse. Radfahrer müssen daher oft auf Verkehrsschilder oder andere Stangen ausweichen, um ihre Fahrräder abzusperren. Die Anrainerin fordert mehr Fahrradbügel und klare Regelungen für deren Nutzung. Ihre Beobachtungen werden von der Magistratsabteilung für Straßenverwaltung (MA 28) unterstützt, die bestätigt, dass E-Roller rechtlich als Fahrräder gelten und somit in Fahrradbügeln abgestellt werden dürfen. In der Fußgängerzone, in der sich die Radbügel befinden, ist der KFZ-Verkehr, abgesehen von Ladetätigkeiten, jedoch verboten. Weitere Informationen zu dieser Problematik finden Sie in dem Artikel auf meinbezirk.at.

E-Scooter sind Tretroller mit Elektroantrieb und unterliegen der Versicherungspflicht. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKfV) regelt die Nutzung von E-Scootern und Segways. Eine Reform wurde notwendig, da die Zahl der Unfälle mit E-Scootern in Deutschland stark gestiegen ist, was auch Auswirkungen auf die Nutzung in Wien haben könnte. E-Scooter dürfen überall dort fahren, wo Radverkehr freigegeben ist, und auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die für E-Scooter freigegeben sind, ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Die Kommunen haben zudem das Recht zu bestimmen, wo Sharing-E-Scooter abgestellt werden dürfen. Ein wichtiger Punkt ist, dass E-Scooter-Fahrer bei Rotlicht an einem Grünpfeil für Radfahrer abbiegen dürfen. Weitere Details zu den rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie auf der Website des ADAC.

Steigende Unfallzahlen und neue Regelungen

Die zunehmende Nutzung von E-Scootern hat auch zu einem Anstieg der Unfallzahlen geführt. Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei in Deutschland knapp 12.000 Unfälle mit E-Scootern, was einem Anstieg von 27 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung neue Fassungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Diese Regelungen, die nach einer Übergangsfrist Anfang 2027 in Kraft treten, beinhalten unter anderem höhere Sicherheitsanforderungen an Batterien und erweiterte fahrdynamische Prüfungen. Ab 2027 müssen neu zugelassene E-Scooter mit Blinkern ausgestattet sein, und die Regeln für E-Roller werden an den Radverkehr angepasst. Mehr Informationen dazu finden Sie in dem Artikel auf der Bundesregierung.

Anwohner und Verkehrsteilnehmer in Wien wünschen sich mehr Klarheit und Regelungen im Umgang mit E-Rollern und der Nutzung von Fahrradbügeln. Die Stadtverwaltung hat bereits die Möglichkeit geschaffen, Anliegen über die App „Sag’s Wien“ zu melden. Mit einem ganzheitlichen Ansatz könnte die Sicherheit und der Platzbedarf für alle Verkehrsteilnehmer in der Mariahilfer Straße langfristig verbessert werden.