Bewaffneter Mann in Margareten: Polizei stoppt Supermarkt-Alarm!

Bewaffneter Mann in Margareten: Polizei stoppt Supermarkt-Alarm!
Margareten, Wien, Österreich - In einem Supermarkt in Margareten, Wien, sorgte ein 55-jähriger Mann für Aufregung: In militärischer Tarnkleidung präsentierte er vor den Augen von Kunden eine Pistole und zwei Messer. Ein besorgter Kunde wählte prompt den Notruf und alarmierte die Behörden. Dies führte zu einem raschen Polizeieinsatz, bei dem der Mann kurz nach dem Verlassen des Geschäfts aufgegriffen wurde, wie meinbezirk.at berichtet.
Bei der anschließenden Personenkontrolle stellte die Polizei eine ganze Reihe von bedenklichen Gegenständen sicher. Neben einem Revolver fand man einen Schießkugelschreiber, eine Veterinärpistole, 22 Schuss Munition und fünf Messer. Der Mann führte außerdem eine Drogenwaage sowie zwei Behälter mit Kokain und ein Päckchen Cannabis mit sich. Über 1.000 Euro Bargeld rundeten das besorgniserregende Bild ab.
Hausdurchsuchung und weitere Ermittlungen
Bereits in der Wohnung des Täters wurde bei einer Hausdurchsuchung weiteres Material sichergestellt. Dazu gehörten 34 weitere Stück Munition, ein Päckchen mit Ecstasy, drei Päckchen Cannabis sowie 568 Tabletten unbekannter Zusammensetzung. Besondere Brisanz erhält der Vorfall dadurch, dass der Mann bereits ein aufrechtes Waffenverbot hatte. Die Polizei konnte aufgrund seines alkoholisierten Zustandes zunächst keine Vernehmung durchführen. Der Tatverdächtige wurde vorerst auf freiem Fuß angezeigt, allerdings laufen umfassende Ermittlungen zur Herkunft der Waffen und Drogen, so meinbezirk.at.
Wie es scheint, sind die Voraussetzungen für den Besitz einer Waffenbesitzkarte in Österreich ziemlich straff geregelt. Um eine solche zu beantragen, muss der Antragsteller mindestens 21 Jahre alt sein und nachweisen, dass er über den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen Bescheid weiß. Zu den weiteren Anforderungen gehört ein psychologisches Gutachten, es sei denn, man hat eine gültige Jagdkarte, wie oesterreich.gv.at erläutert.
Die Verantwortung der Waffenbehörden
Waffenbesitz ist ein ernstes Thema, das die Lebensrealität vieler Menschen betrifft. Drittstaatsangehörige müssen oft umgehen mit strengen Auflagen, während es für Personen unter 21 Jahren besondere Ausnahmen gibt – beispielsweise, wenn der Waffenbesitz für den Beruf erforderlich ist. Aber klar ist auch: Bei einer Verleihung der Waffenbesitzkarte bleibt die endgültige Entscheidung bei der zuständigen Waffenbehörde. Diese muss sicherstellen, dass die Antragsteller verlässlich sind und keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen.
Solche Vorfälle wie im Supermarkt in Margareten werfen dennoch Fragen auf: Wie kontrolliert man den Umgang mit Waffen richtig? Ein Thema, das in der Gesellschaft hoch diskutiert wird, und das nicht zuletzt durch Institutionen wie die KFV in den Vordergrund gerückt werden sollte. Sicherheit kann nur gewährleistet werden, wenn die entsprechenden Regularien auch konsequent eingehalten werden.
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Ort | Margareten, Wien, Österreich |
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