In der unteren Atzgersdorfer Straße in Wien-Liesing haben Anwohner Bedenken geäußert, die auf hohe Geschwindigkeiten und den damit verbundenen Verkehrslärm zurückzuführen sind. Der betroffene Abschnitt erstreckt sich von der Ziedlergasse bis zur Unterführung in der Scherbangasse. Hier verläuft der Durchzugsverkehr von der Breitenfurter Straße über die Hödl- und Ziedlergasse in Richtung 13. Bezirk und umgekehrt. Während in der Hödl- und Ziedlergasse bereits ein Tempolimit von 30 km/h gilt, wird die Atzgersdorfer Straße als nicht mehr zeitgemäß erachtet. Anwohner fordern daher Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Lärmschutz, insbesondere die Einführung einer Tempo-30-Regelung.

Besonders auffällig sind Geschwindigkeitsübertretungen, die vor allem beim Beschleunigen an der Ampel Ziedlergasse/Atzgersdorfer Straße beobachtet werden. Motorräder und getunte Sportautos sind hier ein besonderes Problem, da ihre Lautstärke den Lärm zusätzlich verstärkt. Darüber hinaus sind Überholmanöver trotz durchgehender Sperrlinie ein weiteres Anliegen der Anwohner. Die Bezirksvorstehung Liesing hat bislang keine weiteren Beschwerden über Verkehrs­lärm erhalten und sieht kein erhöhtes Gefahrenpotenzial. Sie hält das aktuelle Tempolimit von 50 km/h für ausreichend, während der öffentliche Verkehr, insbesondere Buslinien, als Argument gegen eine Tempo-30-Zone angeführt wird.

Verkehrslärm und Gesundheit

Lärm im Straßenverkehr ist ein ernstzunehmendes Problem, das insbesondere in Städten und an stark frequentierten Durchgangsstraßen viele Menschen betrifft. Laut einer Studie leiden rund 75% der Menschen in Deutschland unter Straßenverkehrslärm, der die dominanteste Lärmquelle darstellt. Die negativen Auswirkungen auf die Lebensqualität und Gesundheit sind vielfältig. Lärmexposition kann zu Schlafstörungen, Bluthochdruck, Gefäßerkrankungen, Depressionen und Angststörungen führen. Im Jahr 2016 beliefen sich die Gesundheitskosten durch Verkehrslärm in Deutschland auf 1,77 Milliarden Euro. Rund 17 Millionen Menschen sind regelmäßig einem Lärmpegel von mindestens 55 dB(A) ausgesetzt, während die WHO empfiehlt, den Lärmpegel auf weniger als 53 dB(A) im Mittel und 45 dB(A) in der Nacht zu reduzieren.

Die aktuelle gesetzliche Regelung sieht jedoch Grenzwerte von 64 dB(A) im Mittel und 54 dB(A) in der Nacht vor. Dies führt zu der Forderung nach verbindlichen Grenzwerten für Straßenverkehrslärm, die den WHO-Richtlinien entsprechen. Ein zentrales Mittel zur Lärmminderung stellt Tempo 30 dar, das den Lärm um 2-3 dB(A) reduzieren kann, was von den Betroffenen oft als Halbierung des Verkehrsaufkommens wahrgenommen wird. Maßnahmen zur Lärmminderung sind also nicht nur wünschenswert, sondern dringend notwendig.

Maßnahmen zur Lärmreduzierung

Um den Lärm im Straßenverkehr zu verringern, verfolgt die Umweltpolitik das Prinzip: Vermeiden vor Vermindern vor Ausgleichen. Zunächst sollte geprüft werden, ob Lärmquellen vermeidbar sind, etwa durch eine Verringerung des Autoverkehrs. Bei nicht vermeidbaren Lärmquellen gilt es, die Emissionen und Immissionen möglichst zu mindern, beispielsweise durch technische Maßnahmen an Fahrzeugen oder den Bau von Lärmschutzwänden. Ausgleichsmaßnahmen, wie Lärmschutzfenster, sind als Notbehelf zu betrachten und sollten nach Möglichkeit vermieden werden.

Für die Anwohner der Atzgersdorfer Straße bleibt die Einführung einer Tempo-30-Zone ein wichtiges Anliegen. Bürger können Anträge auf Tempo 30 bei den zuständigen Behörden stellen, und Informationen sowie Musteranträge sind auf der Website der DUH verfügbar. Es bleibt abzuwarten, ob die Bezirksvorstehung den Forderungen nachkommt und welche weiteren Maßnahmen zur Lärmminderung und zur Verbesserung der Lebensqualität der Anwohner ergriffen werden.

Für weiterführende Informationen über Lärm und dessen Auswirkungen auf die Gesundheit können Interessierte auf die Webseite des Umweltbundesamtes zugreifen, wo umfassende Daten und Handlungsempfehlungen bereitgestellt werden.