In der Josefstadt wird aktuell über ein Projekt diskutiert, das die Sichtbarkeit der Schmidgasse als Wohnstraße erhöhen und insbesondere Rollstuhlfahrern zugutekommen soll. Das Grätzllabor Josefstadt plant eine Bodenbemalung, die jedoch auf gemischte Reaktionen stößt. Während die Initiatoren die Maßnahme als notwendig erachten, äußert der Bundesverband für Menschen mit Behinderung (ÖZIV) massive Bedenken. Dessen Präsident, Rudolf Kravanja, bezeichnet die Bemalung als „sinnlos“ für die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern und fordert stattdessen praktikablere Lösungen, wie den Austausch des Großsteinpflasters gegen Asphalt.
Die Schmidgasse hat eine Längsneigung von etwa 6%, was die Fortbewegung mit einem Rollstuhl erschwert. Eine betroffene Rollstuhlfahrerin berichtet, dass sie gezwungen ist, die Fahrbahn zu nutzen, da der Gehsteig aufgrund von Pollern und einer schmalen Breite nicht passierbar ist. Die Kosten für die geplante Bodenbemalung belaufen sich auf 15.000 Euro, abhängig von der Farbfläche, und die Anrainerin äußerte bereits im Dezember 2022 Bedenken hinsichtlich der Informationspolitik und des historischen Straßenbildes. Bezirksvorsteher Martin Fabisch von den Grünen kritisiert die unzureichende Einbindung der Anwohner und fordert Anpassungen.
Barrierefreiheit und historische Bauten
Die Diskussion um die Schmidgasse wirft ein größeres Thema auf: die Barrierefreiheit in urbanen Räumen, insbesondere in Gebieten mit denkmalgeschützten Gebäuden. Laut Klaus-Jürgen Edelhäuser, einem Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, ist ein barrierefreier Umbau auch in solchen Bereichen realisierbar. Die Broschüre „Barrierefreiheit für Baudenkmäler und Bestandsbauten“ bietet wertvolle Informationen und Best-Practice-Beispiele, wie historische Kopfsteinpflaster mit barrierefreier Pflasterung kombiniert werden kann.
Diese Überlegungen sind nicht nur für die Josefstadt relevant, sondern spiegeln ein landesweites Problem wider: Eine kleine Stufe kann Menschen mit Mobilitätseinschränkungen vom gesellschaftlichen Leben ausschließen. Daher ist es wichtig, dass Ingenieure und Planer individuelle Lösungen finden, um die Teilhabe aller an der Gesellschaft zu gewährleisten.
Rechtliche Grundlagen und zukünftige Entwicklungen
Die rechtlichen Grundlagen für die Barrierefreiheit sind klar definiert und basieren auf verschiedenen Gesetzen, die in Deutschland die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sichern. Die UN-Behindertenrechtskonvention konkretisiert in ihrem Artikel 30 das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben, während das Grundgesetz und das Bundesgleichstellungsgesetz sicherstellen, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.
Mit dem kommenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das im Juni 2025 in Kraft tritt, werden auch private Wirtschaftsakteure zur Barrierefreiheit verpflichtet. Dies könnte auch für die Josefstadt und ihre Pläne zur Bodenbemalung von Bedeutung sein, da es eine klare Richtung für die zukünftige Gestaltung öffentlicher Räume vorgeben wird.
Die anstehende Informationsveranstaltung mit den Anwohnern wird entscheidend sein, um die unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten und eine Lösung zu finden, die sowohl den historischen Wert der Schmidgasse als auch die Bedürfnisse ihrer Bewohner berücksichtigt.