In der letzten Zeit ist der Streit um die Gastpatienten zwischen Wien und Niederösterreich zu einem heißen Thema geworden. Der Konflikt eskalierte, als ein Mann aus Mistelbach die erste Klage einreichte, nachdem er in Wien-Hietzing von der Warteliste genommen wurde. Die Landesregierung Niederösterreich steht hinter dem Kläger, was die Spannungen weiter anheizt. Stadtrat Peter Hacker (SPÖ) bleibt jedoch gelassen und ist überzeugt vom Wiener Standpunkt. Er betont, dass die aktuelle Gastpatientenquote in Wiener Spitälern von 19% auf 10% gesenkt werden muss, um die finanzielle Belastung zu reduzieren. Aktuell verursacht die Versorgung der Gastpatienten in den Wiener Fondsspitälern ein Defizit von rund 610 Millionen Euro.

Besonders auffällig ist der hohe Anteil von Gastpatienten im Orthopädischen Spital Speising, der im Oktober bei etwa 32% lag. Der Kläger fordert zudem einen Schadenersatz von 17.370 Euro und eine Haftung des Spitals, sollte die Verschiebung gesundheitliche Schäden nach sich ziehen. In diesem Zusammenhang wird auch diskutiert, ob das Wiener Krankenanstaltengesetz möglicherweise verfassungswidrig ist, was zu einem Vorschlag führt, dieses Gesetz durch den Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen. Unterstützung erhält der Kläger von Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), der niederösterreichischen Landeshauptfrau, die die Abweisung des Patienten kritisiert und gemeinsame Lösungen fordert.

Rechtliche Aspekte und politische Reaktionen

Stadtrat Hacker schlägt die Bildung von vier Gesundheitsregionen in Österreich vor, um die Situation zu verbessern. Er weist darauf hin, dass niederösterreichische Patienten in Wien behandelt werden können, jedoch nicht auf Kosten der Wiener Steuerzahler. Auch Landesrat Anton Kasser (ÖVP) aus Niederösterreich betont die Notwendigkeit, die gemeinsamen Regeln einzuhalten und kritisiert die Abweisung der Patienten. Kasser sieht die Klage als potenziell erfolgreich, da das Prinzip der freien Arztwahl in Österreich gilt. Jurist Peter Bußjäger äußert, dass die Klage aufgrund der möglichen Verfassungswidrigkeit des Wiener Krankenanstaltengesetzes Chancen hat.

Die rechtlichen Aspekte des Konflikts sind komplex und betreffen mehrere Regelungsebenen. So steht das Bundesgesetz über Kranken- und Kuranstalten (KAKuG) im Widerspruch zum Wiener Krankenanstaltengesetz (Wr KAG), welches die Aufnahme von Patienten auf Wiener Bürger:innen beschränkt. Diese Bestimmung könnte als verfassungswidrig angesehen werden, da die Aufnahmepflicht grundsätzlich „wohnsitzblind“ ist; Patienten aus anderen Bundesländern müssen ebenfalls aufgenommen werden. Dies wurde auch in einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) am 25. Juli 2023 anerkannt.

Die Auswirkungen auf Patienten und die Gesundheitsversorgung

Die Situation führt zu einer Ungleichbehandlung von Gastpatienten, die rechtliche Probleme für Wien nach sich ziehen könnte. Medienberichte zeigen, dass Patient:innen außerhalb Wiens häufig verspätet oder gar nicht behandelt werden, was zu abgesagten oder verschobenen Operationen führt. Die Diskussion über getrennte Wartelisten für Wiener:innen und Nicht-Wiener:innen ist ebenfalls ein heißes Eisen. Die Herausforderungen in diesem Bereich sind nicht nur politischer Natur, sondern betreffen auch die praktische Gesundheitsversorgung. Die Steuergelder aller in Österreich ansässigen Personen fließen in die Finanzierung des Gesundheitswesens, doch die unzureichende Regelung führt zu Frustration unter den Patienten.

Insgesamt zeigt sich, dass der politische Konflikt zwischen Burgenland, Niederösterreich und Wien über die Ablehnung elektiver Krankenhausbehandlungen für Personen mit Wohnsitz außerhalb Wiens nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine gesellschaftliche Dimension hat. Akutbehandlungen sind von dieser Regelung nicht betroffen, doch die aktuelle Lage wirft Fragen auf, die dringend beantwortet werden müssen, um eine gerechte und effektive Gesundheitsversorgung in Österreich zu gewährleisten. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Artikeln von Kurier, ORF Niederösterreich und Facultas Verlag.