In den letzten Wochen hat die Bürgerinitiative „Verbindungsbahn-besser“ für Aufregung in Hietzing gesorgt. Sie hat eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen die Genehmigung des Projekts „Attraktivierung der Verbindungsbahn“ eingelegt. Die Initiative kritisiert vor allem die hohe Anzahl geplanter Baumfällungen und die vorgesehenen Querungen der Strecke, die ihrer Meinung nach der sanften Mobilität schaden könnten. Laut den Angaben der ÖBB müssen insgesamt 1.297 Bäume entlang der Strecke entfernt werden, darunter 820, die unter das Wiener Baumschutzgesetz fallen. Trotz dieser massiven Eingriffe gibt es von Seiten der ÖBB ein Versprechen: 572 Bäume sollen im Rahmen der Grünraumgestaltung nachgepflanzt werden, darunter 50 sogenannte „XL“-Bäume.

Peter Pelz, Sprecher der Initiative, hat in mehreren Stellungnahmen deutlich gemacht, dass das Verfahren mit Unklarheiten behaftet sei. So bemängelt er die Einstufung der Verbindungsbahn als Hochleistungsstrecke sowie die offensichtlich zu niedrig gemeldeten Baumfällzahlen. Auch die erste Phase der Rodungen hat bereits begonnen, und es wird befürchtet, dass die Auswirkungen auf die Natur irreversibel sein könnten. Ersatzpflanzungen, so kritisieren die Aktivisten, erfolgen teilweise weit vom Projektgebiet entfernt, was die Situation nicht verbessert.

Querungen und Barrierefreiheit

Ein weiterer Streitpunkt sind die geplanten Querungen der Strecke. Die ÖBB hat angekündigt, dass es künftig auf der fünf Kilometer langen Strecke neun Querungen für den Straßenverkehr, 15 Radweg- und 18 Fußwegquerungen geben wird, die permanent geöffnet sind. Dennoch äußert die Initiative Bedenken: Einige Querungen sollen nur über Stiegen und Aufzüge zugänglich sein, was insbesondere Fußgänger und Radfahrende vor große Herausforderungen stellt. Bei einem möglichen Ausfall eines Aufzugs müssen Umwege von über einem Kilometer in Kauf genommen werden, was die sanfte Mobilität erheblich beeinträchtigen könnte.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hatte bereits im Januar die Genehmigungen für das ÖBB-Projekt bestätigt, was die Initiative nicht davon abhält, weiter gegen die Entscheidung vorzugehen. Der Baustart ist weiterhin für den Herbst 2023 geplant, und ÖBB zeigt sich optimistisch, die Attraktivierung der Verbindungsbahn vorantreiben zu können.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Es ist zu beachten, dass eine Beschwerde beim VfGH grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung hat, es sei denn, dies wird ausdrücklich vom Gericht anerkannt. Dies könnte bedeuten, dass die Arbeiten an der Verbindungsbahn trotz der laufenden rechtlichen Auseinandersetzungen fortgesetzt werden. Die Initiative „Verbindungsbahn-besser“ hofft jedoch, durch ihre Klage die Aufmerksamkeit auf die ökologischen Aspekte des Projekts zu lenken und möglicherweise einige Änderungen zu bewirken.

Das Thema ist nicht nur lokal von Interesse, sondern auch Teil eines größeren Diskurses über den Klimaschutz und den Umgang mit natürlichen Ressourcen. In diesem Zusammenhang haben auch andere Organisationen und Bürger Initiativen gestartet, um gegen als unzureichend empfundene Umweltschutzmaßnahmen vorzugehen. So hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jüngst zur Stellungnahme zu Klima-Verfassungsbeschwerden aufgefordert, was zeigt, dass der Klimaschutz in der öffentlichen Diskussion einen hohen Stellenwert einnimmt.

Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um zu sehen, wie sich der Streit um die Verbindungsbahn entwickelt und welche Auswirkungen dies auf die Natur und die Bürger haben wird. Die Initiative bleibt dran und mobilisiert weiterhin Unterstützer gegen die geplanten Maßnahmen.